Ausgabe 1 / 2004 Material von LSVD

Adoptionsrecht für Lesben und Schwule gefordert

Von LSVD

 

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert vom Gesetzgeber ein gemeinsames Sorge- und Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare und eine finanz-, erb- und namensrechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien. Alles andere ist Diskriminierung und widerspricht dem Grundgesetz, das die Familie unter besonderen Schutz stellt.

In Deutschland leben viele Tausend lesbische und schwule Eltern, die alleine oder in Partnerschaft Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder tragen. Doch rechtlich sind Regenbogenfamilien noch immer Familien zweiter Klasse. Trotz erster gesetzlicher Verbesserungen seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, rechtlich und finanziell schlechter abgesichert als andere Kinder.

Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption entzieht den Kindern Versorgungsansprüche und sorgt für Unsicherheit. Das kann nicht im Interesse des Kindeswohls sein.

aus: Pressemitteilung des LSVD „Gleiche Rechte und mehr Akzeptanz für Regenbogenfamilien gefordert“ vom 15. Oktober 2003. Zur Auseinandersetzung mit dem Thema vgl. bes. den Beitrag „Regenbogenfamilien“ und dort die Vorschläge zur Gruppenarbeit.

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