Ausgabe 1 / 2011 Artikel von Jutta Riemer

Christinnen- und Christenpflicht

Plädoyer zur Auseinandersetzung mit Organspende

Von Jutta Riemer


Im August 2010 wurde die deutsche Öffentlichkeit von der Nachricht überrascht, dass Frank Walter Steinmeier sich für einige Wochen aus der Politik zurückziehen werde, um seiner Ehefrau eine seiner gesunden Nieren zu spenden. Er wollte ihr die quälende Wartezeit auf ein nach dem Tod gespendetes Organ in Abhängigkeit von der Dialysebehandlung ersparen.

Die Übertragung von Organen von einem Menschen auf einen anderen ist inzwischen ein etablierter und gesellschaftlich akzeptierter Zweig der Medizin. In Deutschland wurden seit 1963 etwa 100.000 Organe verpflanzt, derzeit sind es pro Jahr circa 4.000. Bereits 1967 wurden das erste Herz und die erste Leber verpflanzt, ihren Aufschwung erlebte die Transplantationsmedizin aber erst in den 1980-er Jahren mit der Entwicklung effektiver Medikamente, die die Abstoßung des gespendeten Organs verhindern. Heute haben PatientInnen nach Transplantation gute Chancen auf viele Lebensjahre mit dem gespendeten Organ in guter Lebensqualität. Nach 16 Jahren leben 50 Prozent der zuvor schwerstkranken PatientInnen noch mit dem ersten Transplantat.

Für eine Transplantation „gelistet“ werden diejenigen, für die es keine andere, Erfolg versprechende Therapie gibt. Übertragen werden Nieren, Lebern, Herzen, Lungen, Bauchspeicheldrüsen und Dünndärme. Bei jedem dieser Organe kann es zu vielfältigen Grunderkrankungen kommen, die soweit führen können, dass nur noch eine Transplantation helfen kann. Autoimmune Leber- und Nierenerkrankungen, bei denen das eigene Immunsystem das Organ unwiederbringlich zerstört, sind nur zwei von vielen Beispielen.


Hoffen und Bangen

Das Warten auf ein gespendetes Organ ist sehr belastend. PatientInnen, die auf eine Niere warten, sind meist nicht direkt vom Tod bedroht. Für sie gibt es die Option der Dialyse. Diese Behandlung stellt aber keinen vollen Ersatz für die eigene Nierenfunktion dar – und sie greift massiv in das bisherige Leben ein. Kinder können unter der Dialyse erhebliche Wachstums- und Entwicklungsstörungen zeigen. Bei Erwachsenen besteht unter anderem ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die den Erfolg einer späteren Transplantation negativ beeinflussen können. PatientInnen, die auf eine Leber-, Herz- oder Lungentransplantation warten, haben keine längerfristig anzuwendenden Ersatztherapien. Sie sind direkt vom Tod bedroht und durchleben mit ihren Familien eine hoch belastende Zeit mit immer schlechter werdendem Gesundheitszustand. Die Warteliste für Nierentransplantation ist mit etwa 11.000 PatientInnen sehr lang. Kürzer ist die Liste der auf Leber, Herz und Lunge Wartenden, da diese Menschen auf der Warteliste sterben, wenn das Organ nicht rechtzeitig implantiert werden kann. Insgesamt warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf eine Transplantation.

Durchgeführt werden täglich etwa elf Organtransplantationen, drei bis vier Menschen pro Tag sterben, weil das rettende Organ nicht zur Verfügung steht. Nur zugelassene Transplantationszentren dürfen Organe verpflanzen. Die ÄrztInnen dort haben aber keinen Einfluss darauf, wann und von welchen SpenderInnen Organe für ihre PatientInnen zugeteilt werden. Umgekehrt können Organe, die in einem Krankenhaus gespendet werden, nicht direkt für eigene PatientInnen verwandt werden. Vermittelt wird ausschließlich über die Stiftung Eurotransplant in Leiden (Niederlande), die Koordination liegt bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Nach dem Gesetz müssen der Verteilung der gespendeten Organe klare Kriterien zugrunde liegen. Dies sind
– die Notwendigkeit,
– die Dringlichkeit und
– die Wartezeit.


Tod auf der Warteliste

Pro 1 Million EinwohnerInnen haben im Jahr 2009 in Deutschland 14,9 Menschen ihre Organe gespendet; das waren 1217 Verstorbene. In anderen Ländern liegen die relativen Zahlen deutlich höher – in Österreich etwa bei 25, in Spanien sogar bei 35. Aber auch innerhalb Deutschlands gibt es große Unterschiede: In Mecklenburg-Vorpommern werden 20,5 SpenderInnen pro 1 Million EinwohnerInnen gezählt, in Hessen 10,6. Aus Deutschland konnten im selben Jahr 3.897 Organe zur Verfügung gestellt werden, 4.050 Transplantationen wurden in Deutschland durchgeführt. Deutschland erhält also mehr Organe vermittelt, als es selbst zur Verfügung stellt.

Laut Umfragen(1) würden über 90 Prozent der Bevölkerung im Falle schwerer Krankheit ein Organ annehmen, aber lediglich 17 Prozent haben einen Organspende-Ausweis. Warum ist das so? Liegt es an der Angst, sich mit Tod und Krankheit auseinanderzusetzen? Fehlen Informationen? Oder wird die Entscheidung verdrängt, weil „von Amts wegen“ niemand dazu auffordert?

Hinzu kommt, dass viele Angehörige in der akuten Situation eine Organspende ablehnen, weil sie mit einer solchen Entscheidung überfordert sind. Auch melden manche ÄrztInnen hirntot verstorbene PatientInnen nicht als potenzielle SpenderInnen, obwohl nach dem Transplantationsgesetz eine Meldepflicht besteht. Ein Grund dafür ist sicher, dass ÄrztInnen wie Pflegepersonal auf Intensivstationen häufig überlastet und daher der zusätzlichen Aufgabe Organspende nicht gewachsen sind.

Diskutiert wird in dem Zusammenhang immer wieder die Möglichkeit einer Gesetzesänderung. In Österreich und Spanien, Ländern mit höheren Spende-Quoten, muss der / die Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen haben, um nicht automatisch als OrganspenderIn zu gelten – wenngleich auch in diesen Ländern der Konsens mit den betroffenen Familien gesucht wird. ExpertInnen sind sich aber einig, dass die Einführung dieser sogenannten Widerspruchsregelung allein die Probleme nicht lösen würde. 2006 hat der Nationale Ethik-Rat Empfehlungen zur Behebung des Organmangels(2) ausgesprochen, die auf die wichtigsten Aspekte eingehen:
– Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Meldungen von OrganspenderInnen und Organspenden in den Krankenhäusern;
– Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel;
– stufenweise Einführung einer Erklärungspflicht aller BürgerInnen bzw., nach ausreichender Information und Aufklärung, auch einer Widerspruchslösung.

Der häufige Tod auf der Warteliste treibt die Suche nach Alternativen an. Etwa 20 Prozent aller Nierentransplantation und 5 Prozent der Lebertransplantationen werden inzwischen nach Lebendspende durchgeführt. Das hat Vorteile – bei der Niere etwa bessere Nierenfunktionsraten. Vorteilhaft ist zudem die Planbarkeit der Operation, wodurch die Organe weniger lang außerhalb eines Körpers verweilen. Andererseits werden hier gesunde Menschen zu PatientInnen gemacht, die sich einem Operationsrisiko aussetzen. Und sozialer Druck ist kaum auszuschließen, auch wenn Ethik-Kommissionen die Freiwilligkeit überprüfen. Vor allem aber ist in vielen Fällen eine Lebendspende grundsätzlich nicht möglich, etwa für die Herz- oder Bauchspeicheldrüsentransplantation, oft ist auch kein/e geeignete/r LebendspenderIn da. Für viele EmpfängerInnen ist zudem der Gedanke kaum erträglich, dem /der eigenen SpenderIn könnte durch diese Operation geschadet werden. Die Lebendspende ist im Transplantationsgesetz daher aus guten Gründen auf nah verwandte Menschen und solche, die sich emotional besonders nahe stehen, beschränkt.


Spenden nach Hirntod

„Wenn ich einmal tot bin, können die Ärzte nehmen, was sie wollen!“ Das ist eine oft gehörte, recht schnoddrige Aussage zur Organspende. Fragt man weiter, ob der oder diejenige einen Organspende-Ausweis habe, wird oft verneint. „Dafür bin ich zu alt.“ „Die Ärzte kümmern sich dann nicht genug.“ „Meine Organe sollen nicht verkauft werden.“ In solchen Sätzen treten ernst zu nehmende Ängste, aber auch Informationsdefizite zutage.

Als OrganspenderIn kommt in Frage, deren / dessen Gehirn aufgrund einer nicht mehr zu behandelnden Hirnschädigung vollständig und irreversibel zerstört ist. „Hirntod“ bezeichnet den Zustand der unumkehrbar erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm). Das zerstörte Gehirn kann nie wieder denken, fühlen, Schmerz empfinden, kann keine Körperfunktionen mehr steuern. Organe spenden kann zudem nur, wer den Hirntod auf einer Intensivstation erleidet – nicht, wer am Unfallort, zuhause oder auf einer Normalstation verstirbt. Schließlich dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die / der Verstorbene zu Lebzeiten mit einem Organspende-Ausweis zugestimmt hat oder die Angehörigen, möglichst unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens des / der Verstorbenen, der Organentnahme zustimmen. Das Gesetz spricht hier von der „erweiterten Zustimmungslösung“. Voraussetzung für die Spende ist natürlich die Eignung der Organe; diese wird nach dem Tod abschließend geprüft. Hohes Alter und die meisten Vorerkrankungen sind keine Hinderungsgründe.

Die meisten Ängste ranken sich um die Feststellung des Todes. Die moderne Intensivmedizin erlaubt es, schwer hirnverletzte Patienten etwa durch künstliche Beatmung so zu unterstützen, dass eine Heilung möglich ist. Gelingt die Rettung trotz intensiver ärztlicher Bemühungen und bester Therapie nicht und stirbt das Gehirn ab, sehen die Angehörigen dennoch einen rosigen, durchbluteten Menschen, dessen Brustkorb gehoben und gesenkt wird. Äußerlich sind hirntote PatientInnen nicht von Koma-PatientInnen zu unterscheiden. Das macht die emotionale Wahrnehmung des Todes für die Angehörigen, selbst wenn sie die ärztlichen Erläuterungen verstanden haben, besonders schwierig. Und doch hat der Zerfall der Körper-Geist-Seele-Einheit stattgefunden.(3) Kreislauf und Organfunktionen werden nur noch durch intensivmedizinische Maßnahmen aufrecht erhalten.

Die meisten Menschen verbinden mit dem Tod den fehlenden Herzschlag. Ein Mensch, dessen Herz nicht mehr schlägt, kann aber in manchen Fällen noch reanimiert werden. Menschen ohne Herzschlag, deren Gehirn nicht unwiederbringlich zerstört ist, dürfen in Deutschland keine Organe spenden. Auch PatientInnen, die zwar im Koma liegen, deren Gehirn aber nicht komplett zerstört ist, kommen nicht für eine Organspende in Frage. PatientInnen mit primären (z.B. Unfall, Hirnblutung, Hirnschlag) oder sekundären (z.B. durch Herzinfarkt zu lange Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn) Gehirnschäden werden immer mit dem Ziel der Heilung in die Klinik eingeliefert und behandelt. Erst, wenn das nicht gelingt und erste Anzeichen auf einen Hirntod hindeuten, wird eine Hirntod-Diagnostik eingeleitet. Dabei müssen mehrere Untersuchungen vorgenommen und dokumentiert werden. Der Hirntod muss durch zwei Intensivärzte festgestellt werden, die nichts mit der Transplantation zu tun haben dürfen. Erst damit steht auch der Todeszeitpunkt fest und wird dokumentiert. Danach werden die Maschinen entweder direkt abgeschaltet – oder sie erhalten die Funktion der Organe noch bis zu einer eventuellen Organentnahme.(4)


Willen ausweisen

Es gibt eigentlich keinen Grund, keinen Organspende-Ausweis zu haben. Der Ausweis dokumentiert, ob der Träger / die Trägerin einer Organ- und Gewebeentnahme zustimmt oder widerspricht.(5) Denn wenn im Ernstfall die Angehörigen gefragt werden, müssen sie sich in einer sowieso schon hoch belasteten Situation entscheiden – und mit der getroffenen Entscheidung weiterleben. Liegt ein Ausweis vor, ist der Familie eine große Last genommen, er bedeutet aber auch ein Stück Selbstbestimmung und eigenverantwortliches Handeln über den Tod hinaus.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland sehen in der Organspende einen Akt der Nächstenliebe und Solidarisierung mit den Kranken und Behinderten.(6) Der Ratsvorsitzende der EKD hat dazu aufgerufen, einen Organspende-Ausweis zu führen.(7) Hermann Barth beschließt eine Rede über die Goldene Regel als Maßstab für die Urteilsbildung zur Organspende mit den Worten: „Ich stelle mir eine Situation vor, in der ich gefragt werde: Soll ich Organspender werden? Dann sage ich nicht: Das ist deine mitmenschliche Pflicht. Aber auch nicht: Mach's, wie du's willst. Sondern: Ich rate dir zu.“(8)

Organspende ist nicht ChristInnenpflicht. Auch Jan P. Beckmann sieht keine moralische Pflicht zur Organspende, wohl aber zur persönlichen Entscheidung, ob eine, ob einer nach dem Tod Organe weitergeben möchte oder nicht.(9)


Für die Arbeit in der Gruppe

Hinweis für die Leiterin: Besorgen Sie zum Mitgeben Organspende-Ausweise und Informationsbroschüren „Wie ein zweites Leben“; kostenlos zu bestellen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (0800 9040 400)

– Die Leiterin führt die Gruppe mit einigen Informationen aus den einleitenden Abschnitten und dem Kapitel „Hoffen und Bangen“ in das Thema ein.

– Jede TN erhält einen Zettel mit der Aufschrift:
Würden Sie im Falle einer schweren Erkrankung ein gespendetes Organ annehmen?
o ja / o nein
Haben Sie einen Organspendeausweis? o ja / o nein

Für AbonnentInnen unter www.ahzw-online.de / Service zum Herunterladen vorbereitet

Die Zettel werden anonym (!) ausgefüllt und die Antworten mit Strichen auf einem Flipchart gezählt.
Das Ergebnis wird in der Gruppe angeschaut – im Vergleich mit den durchschnittlichen Zahlen (90:17 Prozent). Leitfrage: Was hindert Menschen daran, einen Organspendeausweis auszufüllen? (Evtl. inhaltliche Inputs durch die Leiterin aus dem Beitrag)

– Kopien eines Organspendeausweises (ebenfalls zum Herunterladen vorbereitet) werden in Murmelgruppen diskutiert: Was spricht aus unserer Sicht für / gegen das Führen eines Ausweises?

Die Ergebnisse werden im Plenum zusammengetragen. Die Leiterin achtet darauf, dass kontrovers diskutiert werden kann und kein „moralischer Druck“ aufgebaut wird.

– Die Leiterin informiert kurz über das Spendenverhalten in Deutschland (vgl. Österreich und Spanien) und die unterschiedlichen Rechtslagen. In
Kleingruppen werden Argumente für und gegen die bisherige Gesetzeslage in Deutschland und die beiden weiter gehenden Varianten gesammelt:
Freiwilliger Organspendeausweis / Erklärungspflicht für alle BürgerInnen / Widerspruchsregelung.

Anschließend Diskussion im Plenum: Gibt es Konsens oder eine deutlich Mehrheit für eine der Möglichkeiten?

– Abschluss: Die Kirchen empfehlen Organspende, erklären sie aber nicht zur ethischen Verpflichtung. Für eine mitmenschliche Pflicht halten viele KirchenvertreterInnen aber die persönliche Auseinandersetzung mit der Frage nach Organspende.
Die Leiterin verteilt die Informationsbroschüren der BZGA und Organspendeausweise zum Mitnehmen.


Jutta Riemer, Jahrgang 1953, ist Biologin und lebt seit 13 Jahren mit einer gespendeten Leber.
Sie arbeitet ehrenamtlichfür den Patientenselbsthilfeverband Lebertransplantierte Deutschland e.V.

Kontakt: (07946) 940 187 oder per E-Mail
jutta.riemer@lebertransplantation.de /
www.lebertransplantation.de

Vorschlag für die Arbeit in der Gruppe:
Margot Papenheim, Redakteurin ahzw.


Anmerkungen
1
Vgl. http://www.dso.de/organspende/zustimmung/umfragen_idx.html
2 Stellungnahme Organmangel, Link: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf
3 Vgl. A. Elsässer, Die Hirntod-Problematik aus der Sicht eines theologischen
Ethikers, in: Lebenslinien 2/2003, Zeitschrift Lebertransplantierte Deutschland e.V.
4 Anm. der Redaktion: Die Diskussion, ob die Entnahme von Organen bei festgestelltem Hirntod ethisch vertretbar ist, flammt immer wieder auf; vgl. z.B.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1027/feuilleton/0001/index.html. Im Kern geht es um die Frage, ob die SpenderInnen zum Zeitpunkt der Organentnahme (nach festgestelltem Hirntod) tote oder sterbende Menschen sind. EFiD wird diese Problematik in geeigneter Form wieder aufnehmen.
5 Der Beitrag beschränkt sich auf die Organtransplantation und –spende. Gesetzlich geregelt und für PatientInnen wichtig ist auch die Gewebespende (Wiederherstellung des Augenlichts durch Hornhautspende, Herzklappen, Blutgefäße etc.).
6 Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland „Organtransplantation“ v. 31.08.1990.
Quelle: http://ekd.de/EKD-Texte/organtrans-plan_tation_1990.html
7„Präses Schneider ermuntert zur Organspende“, Quelle: http://www.handy-fasten.de/aktuell_presse/news_2010_08_31_organspenden.html
8 „Die Goldene Regel als Maßstab für die Urteilsbildung zur Organspende“ Dr. Hermann Barth, Präsident des Kirchenamtes der EKD, Referat bei der Superintendentenkonferenz der EKiR; Quelle:
http://www.ekd.de/vortraege/barth/080226_barth_wuppertal.html
9 Jan P. Beckmann, Gibt es eine moralische Pflicht zur postmortalen Organspende? In Lebenslinien 2/2005

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