Die sterblichen Überreste von 85 australischen Ureinwohnern sind am Montag aus Museen und Forschungseinrichtungen zurückgegeben worden. Zahlreiche Skelettteile der Aborigines waren vor allem im 19. Jahrhundert aus Gräbern geraubt und in Museen in aller Welt ausgestellt worden.
Vor dem australischen Nationalmuseum in Canberra hielten Mitglieder des Larrakia-Stammes eine Rauch-Zeremonie ab. Damit sollten die Knochen vor der Rückkehr in die Gräber rituell gereinigt werden. „Wir werden nicht aufhören, bevor alle unsere Vorfahren nach Hause zurückgebracht wurden“, sagte eine Angehörige des Stammes. Dem Glauben der Ureinwohner zufolge finden die Seelen der Verstorbenen keine Ruhe, bevor ihre Gebeine in heimischem Boden ruhen. In Museen in Europa und den USA befänden sich noch die Überreste von bis zu 5000 Aborigines, sagte ein Vertreter der Aborigines- Organisation ATSIC, die die Rückführung finanziert. Besonders in Deutschland und Großbritannien gebe es bedeutende Sammlungen. Die Bemühungen zur Rückführung werden wahrscheinlich noch mehre Jahrzehnte in Anspruch nehmen, da viele Museen nur ungern auf die Stücke verzichten.
Leichen verstorbener Ureinwohner seien zum Teil ohne Wissen der Familien aus Kliniken in Forschungsinstitute überführt worden, sagte der ATSIC-Vertreter. In einigen Fällen habe man Aborigines gezielt erschossen. Anthropologen und medizinische Forschungsinstitute in aller Welt interessierten sich für die Skelette der Ureinwohner, die wahrscheinlich seit mehr als 60000 Jahren in Australien leben. Die Initiative zur Rückführung der sterblichen Überreste gehört zu den Bemühungen der australischen Regierung, die Ureinwohner zu entschädigen. Heute gehören die meisten Aborigines zur sozial schwachen und wenig gebildeten Bevölkerungsschicht.
Allerdings sind die Ansätze nicht immer erfolgreich. Kürzlich hatte ein Gericht mehreren Ureinwohnern das Recht aberkannt, die Bodenschätze auf ihrem früheren Stammesgebiet zu nutzen. Die Aborigines hätten keinen Anspruch auf die Förderergebnisse einer Diamantenmine und eines Bewässerungsprojekts, befand das Gericht in Canberra. Ihr Landrecht sei abgelaufen, bevor für die Mine von Argyle überhaupt eine Fördererlaubnis erteilt wurde, so die Begründung.
aus: Frankfurter Rundschau vom 13.08.2002
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