Ausgabe 1 / 2015 Material von EKD

Ethisch nachhaltige Geldanlage

Von EKD


Verantwortlicher Umgang mit dem anvertrauten Geld bedeutet, es ökonomisch zielgerichtet unter Beachtung des so genannten „Magischen Dreiecks“ unter Abwägung der drei Kriterien „Sicherheit, Liquidität und Rendite“ anzulegen und sich zugleich mit den Wirkungen der Geldanlagen auf Andere auseinanderzusetzen und dem „Magischen Dreieck“ ein viertes Kriterium „Ethik/Nachhaltigkeit“ hinzuzufügen. Daher gilt:
– Geldanlagen sind nach ökonomischen Grundsätzen vorzunehmen.
– Zugleich ist die Auseinandersetzung mit den Wirkungen der Geldanlage auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt unverzichtbar. (…)

Mit Ausschlusskriterien werden aus einem vorher zu definierenden „Anlageuniversum“ diejenigen Einzeltitel herausgefiltert, die von der Geldanlage ausgeschlossen werden sollen. (…) Der Ausschluss eines Unternehmens aus dem „Anlageuniversum“ erfolgt nicht aus der prinzipiellen Ablehnung des gesamten Unternehmens. Vielmehr wird mit einem Ausschluss erkennbar, dass der Geldanleger aus seiner ethisch nachhaltigen Motivation heraus nicht am erzielten Gewinn in Form von Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen partizipieren möchte.

Ausschlusskriterien für Unternehmen:
– Unternehmen, die an der Entwicklung oder Herstellung von Rüstungsgütern (im Sinne der Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) beteiligt sind sowie Unternehmen, die unabhängig von ihrem Umsatzanteil an der Entwicklung oder Herstellung von geächteten Waffen beteiligt sind
(…)
– Unternehmen, die gentechnisch verändertes Saatgut herstellen
– Unternehmen, die Produkte herstellen, die unter Unterstützung oder Tolerierung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit (im Sinne eines Verstoßes gegen die Kernarbeitsnormen der ILO) – auch in der Zuliefererkette – produziert werden
(…)
Geldanlagen sollen unter Berücksichtigung unserer christlichen Werte auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht erfolgen.

Sozialverträglich
– Bevorzugung von Unternehmen, die die Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben weltweit übernehmen oder Anti-Diskriminierungsprogramme aufgelegt haben
– Bevorzugung von Unternehmen, die die Weiterbildung aller Mitarbeiter fördern
– Bevorzugung von Unternehmen, die Richtlinien zum Mitarbeiterversammlungsrecht, zur Arbeitszeitbelastung oder für einen Mindestlohn formuliert haben

Ökologisch
– Bevorzugung von Unternehmen, die sich konkret für die Reduzierung des Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauchs oder der Schadstoffemissionen einsetzen
– Bevorzugung von Unternehmen, die die Anwendung erneuerbarer Energiequellen weiterentwickeln und fördern
– Bevorzugung von Unternehmen, die eigene Umweltrichtlinien formuliert oder ein eigenes Umweltmanagement-System implementiert haben

Generationengerecht
– Bevorzugung von Unternehmen, die eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen
– Bevorzugung von Unternehmen, die aktiv in allen Regionen Maßnahmen zur Entwicklung der Infrastruktur, den Bau von Schulen oder den Bau von Wasser- und Stromnetzen fördern
– Bevorzugung von Unternehmen, die Produkte mit einem nachhaltigen Lebenszyklus entwickeln bzw. produzieren, z. B. durch den Einsatz von nachhaltig gewonnenen Rohstoffen, durch die biologische Abbaubarkeit von Inhaltsstoffen usw.
– Bevorzugung von Unternehmen, die die medizinische Versorgung innerhalb einer Gesellschaft sicherstellen oder sich in der Forschung für heute noch wenig beachtete Krankheiten engagieren
– Bevorzugung von Unternehmen, die in ihrem Handeln Einflüsse auf den Klimawandel minimieren


leicht gekürzt aus:
Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage
in der evangelischen Kirche
EKD-Text 113
aktualisierte Auflage, 2013
online zugänglich:
www.ekd.de/EKD-Texte/78421.html

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