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Freiheit oder Arbeit?

Von bürgerlichen und sozialen Menschenrechten

Von Heike Brabandt


Die Idee der Menschenrechte stammt aus der Frühen Neuzeit (16. – 18. Jh.). Es handelt sich um Rechte, die jedem Mann innewohnen, ihm also angeboren, unveräußerlich und von niemandem abzusprechen sind.(1)


Nach John Locke, der unter anderem die Idee der Menschenrechte vorangetrieben hat, verlassen die einzelnen Männer den kriegerischen Naturzustand, in dem sie sich zuvor befanden, indem sie einen Vertrag abschließen. Sie schließen einen Gesellschaftsvertrag, durch den das friedliches Miteinander gesichert wird. So entsteht der moderne Staat. Die Existenzberechtigung dieses Staates beruht darauf, dass er die Rechte des Einzelnen in allen bedeut samen Lebenslagen unbeschädigt lässt, insbesondere im Bereich des Wirtschaftslebens. Daher werden die bürgerlichen und politischen Rechte häufig auch als „Abwehrrechte“ bezeichnet. Sie dienen dazu, sichere Rahmenbedingungen für den Handel des aufkommenden Bürgertums zu schaffen und dessen Teilhabe an den politischen Institutionen des Staates zu gewährleisten. Bürgerliche und politische Rechte sind also Rechte, „die den Staat davon abhalten und die Bürger berechtigen etwas zu tun“.(2) Unter bürgerlichen Rechten werden unter anderem das Recht auf persönliche Freiheit, auf  Privatheit, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit verstanden. Die politischen Rechte spiegeln dagegen den demokratischen Teilhabegedanken wider, wie z.B. das aktive und passive Wahlrecht und die Vereins-, Versammlungs- und Parteienfreiheit. Historisch sind die bürgerlichen und politischen Rechte unausweichlich mit der Entwick lung des kapitalistischen Wirtschafts systems verbunden und wurden 1966 im sogenannten Zivilpakt, einem internationalen Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen, festgeschrieben.

Die Idee der Menschenrechte, wie wir sie heute als allgemeine und unteilbare Rechte kennen, wurde darüber hinaus von der Arbeiterbewegung und den ehemaligen kommunistischen Staaten geprägt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 heißt es: „Jedermann hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit und hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit … in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen“ (Artikel 22). Damit ist das Recht auf bezahlte und menschenwürdige Arbeit, einen sozialen Mindeststandard, Bildung und kulturelle Teilhabe gemeint. Diese Rechte werden in Abgrenzung zu den oben vorgestellten bürgerlichen und politischen Rechten als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bezeichnet, kurz „WSK-Rechte“. Sie wurden 1966, zeitgleich mit dem schon erwähnten Zivil pakt, im sogenannten Sozialpakt der Vereinten Nationen fortentwickelt.(3) In Artikel 7 dieses internationalen Menschenrechtsvertrages heißt es: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an“. Dazu gehört insbesondere das Recht auf einen angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen ebenso wie das Recht auf Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßigen bezahlten Urlaub und die Vergütung gesetzlicher Feiertage.“ Darüber hinaus legt Artikel 7 fest, dass Frauen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer haben dürfen, und dass alle ArbeitnehmerInnen das Recht auf einen Lohn haben, der ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien angemessen sichert. Nach Artikel 8 hat jede/r ArbeitnehmerIn hat das Recht, zur Förderung und zum Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen eine Gewerkschaft zu gründen oder dieser beizutreten.

Ungleich wertig?

Die WSK-Rechte sind bis heute umstrittener als die bürgerlichen und politischen Rechte und werden deutlich weniger geschützt. Während die bürgerlichen und politischen Rechte zu international einklagbaren Rechten wurden, ist dies bei den WSK-Rechten (noch) nicht der Fall. Die meisten Vertragsstaaten, die dem Sozialpakt angehören, betrachten die in ihm verankerten Rechte nur als programmatische Zielvorgaben.

Auch bei uns in Deutschland wird bei der Diskussion über Menschenrechte häufig ausschließlich an die bürgerlichen und politischen Rechte gedacht. Dass die Freiheitsrechte im Bewusstsein der meisten BundesbürgerInnen einen so hohen Stellenwert haben, hängt sicher nicht zuletzt mit den prägenden Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur und der DDR-Zeit zusammen. Westdeutschland hat seine Legitimation nach innen und außen durch die Garantie bürgerlicher und politischer Rechte und durch ein stetiges Wirtschaftswachstum, von dem alle BürgerInnen profitierten, erhalten.

Während also bei uns, jedenfalls in der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft, der Wert der Freiheit hoch geschätzt wird, ist den meisten kaum oder gar nicht bewusst, dass die WSK-Rechte eine Voraussetzung für die Ausübung politischer Rechte sind. Wer am Verhungern ist oder an sechs Tagen die Woche täglich fünfzehn Stunden unter ungesunden Bedingungen arbeiten muss, um das eigene Überleben und das der Familie zu sichern, wird sich kaum politisch engagieren. Dazu fehlen schlicht die Zeit und die Kraft. Kinder, die keine Schulbildung erhalten, weil sie, um zu überleben, auf das Betteln oder die Prostitution angewiesen sind, können mit bürgerlichen und politischen Rechten wenig anfangen.

Die Gewährung bürgerlicher und politischer Rechte allein reicht daher nicht aus, um breiten Bevölkerungsschichten in vielen Ländern dieser Welt ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe an ihrem jeweiligen politischen System zu ermöglichen. Für viele Menschen sind gerade die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für ihr alltägliches Leben und Überleben wichtiger als z.B. das Wahlrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Menschenrechte zu achten und sich für sie einzusetzen kann darum aus unserer Sicht nur bedeuten: Verletzungen der Freiheitsrechte – egal, ob hier oder in anderen Ländern – wahrnehmen und bekämpfen und zugleich sensibel werden für die Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten – egal, ob hier oder in anderen Ländern. Bürgerliche und  politische Rechte dürfen nicht gegen WSK-Rechte ausgespielt werden. Unser Engagement für die weltweite Einhaltung der WSK-Rechte ist ebenso wichtig wie die Bereitschaft, für die Gewissens- oder Meinungsfreiheit einzutreten.

Für die Arbeit in der Gruppe

Hinweis für die Leiterin: Im Folgenden wird als konkrete Handlungsmöglichkeit auf die Kampagne für ,Saubere' Kleidung hingewiesen: eine von vielen Möglichkeiten, wie Frauengruppen sich für die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte engagieren können. Zu den TrägerInnenorganisationen dieser Kampagne gehört auch die Ev. Frauenarbeit in Deutschland EFD, die damit an ihre Aktion „Kauft keine Früchte der Apartheid“ anschließt. In dieselbe Richtung gehen zum Beispiel die Blumen-Kampagne (Näheres dazu im Beitrag „Blühende Geschäfte“, ahzw 3-2005,
S. 75ff) oder die fair-spielt Kampagne (vgl. „Spielzeug ist Frauensache“ in ahzw 3-2004, S. 75ff) oder die Aktion „erlassjahr.de“, die von der Ev. Frauenhilfe in Deutschland mitgetragen wird (Näheres unter:
www.erlassjahr.de).

Durch die wirtschaftliche Globalisierung, moderne Kommunikationstechnologien und Transportwege sind wir enger an die Länder der sogenannten Dritten Welt herangerückt und sie an uns. Deutsche Unternehmen produzieren ihre Waren weltweit. Die Produkte ganzer Branchen werden in den Ländern der sogenannten Dritten Welt hergestellt. Durch unser Kaufverhalten und unsere Lobbyarbeit können wir die Bedingungen, zu denen junge Frauen als Näherinnen in der Textilindustrie arbeiten, beeinflussen. Wir können zu einer Stärkung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte beitragen. Tchibo, um nur ein Beispiel zu nennen, ist inzwischen der achtgrößte Textileinzelhändler Deutschlands. Produziert wird hauptsächlich in Bangladesch – unter katastrophalen Bedingungen. Die Näherinnen müssen oft bis zu 90 Stunden die Woche ohne einen einzigen freien Tag arbeiten. Die Löhne sind extrem niedrig und werden häufig zu spät bezahlt. Die Frauen werden immer wieder von männlichen Vorgesetzten sexuell belästigt, dürfen nur eingeschränkt die Toilette besuchen und arbeiten in Räumen ohne ausreichenden Feuerschutz. In den vergangenen zehn Jahren starben bei Bränden 300 Arbeiterinnen. Sobald sie versuchen sich gewerkschaftlich zu organisieren, um ihre Situation zu verbessern, werden sie entlassen.

Gemeinsam mit der Kampagne für ‚Saubere' Kleidung (Clean Clothes Campaign, CCC) engagiert sich TERRE DES FEMMES (TDF) gegen diese Zustände. Um KundInnen anzulocken, verkündet Tchibo „jede Woche eine neue Welt“. Damit die „neue Welt“ auch für die Näherinnen in den Billiglohnländern in Sicht kommt, muss Druck auf die Konzernleitung ausgeübt werden. Dabei ist es nicht das Ziel, Tchibo pauschal zu boykottieren, sondern zu zeigen, dass wir solche Arbeitsbedingungen für inakzeptabel halten. Es geht darum, unsere Macht als Kundinnen nutzen, um auf ihre Verbesserung hinzuwirken. Wir wollen deutlich machen, dass wir die Arbeiterinnen nicht fallen lassen.

Was können Sie tun?

Besorgen Sie für Ihre Gruppe Informationsmaterial über die Kampagne für ‚Saubere' Kleidung: entweder bei TDF (www.frauenrechte.de) oder auf der Internetseite der Kampagne unter www.saubere-kleidung.de.
Tipp: Damit es nicht zu viel Arbeit für die Leiterin allein wird, könnten Sie das Material auf drei bis vier Mitglieder der Gruppe verteilen, die dann die anderen zusammengefasst informieren; eine mögliche Aufteilung wäre z.B.:

1 Arbeitsbedingungen für Textilar beiterinnen in der weltweiten Kleiderproduktion (siehe unten die Hintergrundmaterialien der Kampagne für ‚Saubere' Kleidung; weitere unter www.ci-romero.de) und/oder speziell in Bangladesh (Material bei INKOTA Netzwerk e.V., Tel.: 030-4289 111, Fax: 030-4289 112, Email: inkota@inkota.de,
Internet: www.inkota.de)

2 Informationen zu Zielen und Arbeitsweise der Kampagne für ‚Saubere' Kleidung (vgl. www.saubere-kleidung.de; telefonisch zu bestellen unter: Kampagne für Saubere Kleidung, c/o VEM: 0202-8900 43 16 oder bei der Christlichen Initiative Romero: 0251-895 03; vgl. www.ci-romero.de)

3 Forderungen der CCC-Kampagne an Tchibo (für alle in der Gruppe  kopieren und diskutieren, ob die  Forderungen mitgetragen werden können!)

Protestmöglichkeiten:
Besorgen Sie sich KundInnenkarten der Kampagne für ‚Saubere' Kleidung (über die Christliche Initiative Romero; Abb. S. 81) und geben die nach einem Kleiderkauf an der Kasse ab. Wenn Sie eine größere Aktion in der Gemeinde machen wollen, können die Karten in größeren Mengen bestellt werden und, zum Beispiel, bei der Kollekte während eines  Gottesdienstes zum Thema verteilt werden.
Bestellen Sie Protestpostkarten der Kampagne für ‚Saubere' Kleidung (über INKOTA;Abb. S. 81) und schicken sie an Tchibo. Evtl. in größerer Auflage bestellen und in der Gemeinde verteilen?
Gehen Sie in Tchibo-Geschäfte und fragen Sie nach, unter welchen Bedingungen die Ware hergestellt wurde.
Rufen Sie in der Tchibo-Zentrale an oder schicken Sie eine Email oder einen Brief und fordern, dass das Unternehmen einen Verhaltenskodex entwickelt, der internationalen  Menschenrechts standards entspricht. (Im bestehenden Verhaltenskodex fehlt unter anderem das Recht auf Versammlungsfreiheit.) Email: ssw@tchibo.de; vgl. den Musterbrief auf Seite 82.

Nachdem sich die Gruppe so informiert und evtl. auch die für sie geeignete Form gefunden hat, den Protest zu unterstützen, sind die Frauen möglicherweise auch motiviert, die Aktion über die eigene Gruppe hinaus in andere Bereiche der Gemeinde zu tragen.


Heike Brabandt ist Politikwissenschaftlerin und Promotionsstipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie ist Mitfrau bei TERRE DES FEMMES und koordiniert die AG Frauenrechte im Forum Menschenrechte.


Anmerkungen
1
Frauen wurden in den meisten westlichen Demokratien erst im 20.Jh. als selbständige Rechtssubjekte anerkannt, auch in der Bundesrepublik Deutschland konnten Männer noch in den 1960er Jahren eigenmächtig die Arbeitsstelle der Ehefrau kündigen, wenn sie fanden, dass diese ihre Pflichten in der Familie vernachlässigte. Frauenspezifische Verletzungen der Würde der Person (wie die Zwangsverheiratung oder die Genitalverstümmelung) wurden bis 1993 nicht als Menschenrechtsverletzung anerkannt; erst die Wiener Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen holte dies nach. Zur besonderen Problematik
Menschenrechte – Frauenrechte vgl. den Beitrag von Christiane Howe in ahzw 2-2003 „Frauenbewegung“, S. 70ff.
2 Fritsche, K. Peter 2004: Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten. Paderborn 2004, S. 22
3 Die Vertragstexte in deutscher Übersetzung des ICCPR (Internationaler Pakt über bürgerliche und  politische Rechte) und des ICESCR (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) finden Sie im Internet z.B. unter www.institut– fuer-menschenrechte.de (Stichwort ECCPR oder ICESCR in die Suchfunktion der Seite eingeben). Fündig werden Sie bei diesen und anderen internationalen Vertrags texten auch unter www.auswaertiges-amt.de


Hintergrundliteratur zu internationalen Menschenrechtsverträgen/-dokumenten:

Bundeszentrale für politische Bildung 2004: Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Bonn. (Gegen eine geringe Schutzgebühr bei der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de zu bestellen).

Hintergrundliteratur zur Kampagne für ‚Saubere' Kleidung:

Bettina Musiolek (Hg.): Ich bin chic und Du musst schuften. Frauenarbeit für den globalen Modemarkt. Frankfurt am Main 1997
Dies. (Hg.), Gezähmte Modemultis. Verhaltenskodizes: ein Modell zur Durchsetzung von Arbeitsrechten? Eine kritische Bilanz. Frankfurt am Main 1999
Gisela Burckhardt: Tchibo: Jede Woche eine neue Welt. In: Menschenrechte für die Frau: 2/2005. Tübingen, S. 16-19

 

Arbeitsmaterial: Musterschreiben an Tchibo

Briefadresse:

Tchibo
Herrn Stephan Swinka
Überseering 18
22297 Hamburg

E-Mail-Adresse des Empfängers: ssw@tchibo.de


Textvorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,

die neueste Recherche-Ergebnisse der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC)
belegen, dass in Tchibo-Zulieferfirmen in Bangladesh Menschen- und Arbeitsrechte
grob verletzt werden. Es herrschen unmenschliche Arbeitsbedingen:

Entlassungen von Arbeiterinnen, sobald sie versuchen sich
(gewerkschaftlich) zu organisieren 
bis zu 90 Arbeitsstunden pro Woche, oft ohne einen freien Tag in der Woche 
Löhne werden eine halben Monat zu spät gezahlt, Überstunden oft erst nach einem Monat und ohne Transparenz für Arbeiterinnen 
sexuelle Belästigung von Arbeiterinnen 
Einschränkungen von Toilettenbesuchen 
Sicherheitsschutz bei Feuer ist mangelhaft

Ich protestiere gegen diese Arbeitsrechtsverletzungen und fordere Tchibo auf:
Übernahme des CCC-Verhaltenskodex, der internationalen Vereinbarungen entspricht und soziale Mindeststandards umfasst 
Externe systematische Kontrolle der Einhaltung des Verhaltenkodizes durch
ein unabhängiges Kontrollsystem, das Gewerkschaften und Nichtregierungs organisationen einschließt 
Keine Abwanderung aus Produktionsländern wie Bangladesh nach Bekanntwerden von Arbeitsrechtsverletzungen und nach dem Auslaufen des Welttextilabkommens Ende 2004. Die Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben!

Bitte informieren Sie mich über die Schritte, die Sie zur Umsetzung der obigen Forderungen unternehmen wollen. Meine Anschrift ist:


Mit freundlichen Grüßen

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