In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, dass jeder das Recht hat, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes mitzuwirken.
Durch die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an den Entscheidungsprozessen wird ein Gleichgewicht geschaffen, das die Zusammensetzung der Gesellschaft wirklichkeitsgetreuer widerspiegelt und zur Stärkung der Demokratie und zur Förderung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlich ist.
Die gleichberechtigte Teilhabe der Frau an den Entscheidungsprozessen ist nicht einfach nur eine Forderung der Gerechtigkeit oder der Demokratie … Ohne die aktive Mitwirkung der Frau und die Einbeziehung einer Frauenperspektive auf allen Entscheidungsebenen können die Ziele der Gleichberechtigung, der Entwicklung und des Friedens nicht verwirklicht werden.
4. Weltfrauenkonferenz Peking 1995
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