Das arabische Wort Islam bedeutet „Hingabe an den Willen Gottes“ bzw. „Hingabe an den Frieden“. Es kommt vom Wort „Salam“, Frieden. „Muslima“ bzw. „Muslim“ bezeichnet die Frau bzw. den Mann, die oder der sich dem Willen Gottes ergeben hat. Nach islamischer Auffassung ist alles in diesem Sinne „Muslim“ bzw. muslimisch, sogar die Natur, denn sie gehorcht den Gesetzen Gottes. Menschen praktizieren den Islam allerdings freiwillig, da sie freien Willen besitzen.
Das Wort Allah bedeutet einfach „Gott“ und wird auch von arabischen ChristInnen gebraucht. Es ist von seiner Grundform her – dies mag erstaunen – ein Femininum. Durch patriarchale Tradition wird meist – wie auch im Christentum – von „er hat …“, „sein Wille“ usw. gesprochen, wenn von Gott die Rede ist; grammatisch ist das unkorrekt.
Gott hat laut koranischer Aussage den schwachen und vergesslichen Menschen immer wieder Propheten gesandt, um sie an die richtige, gottergebene Lebensweise zu gemahnen. Die Botschaft aller Propheten kommt aus der einen Quelle, der „Mutter aller göttlichen Bücher“. Daher sind die Religionen wesentlich gleich. Unter den Propheten, an die Muslime glauben, von Abraham über Noah und Moses bis zu Jesus, nimmt der „Geist Gottes“, wie Jesus im Koran auch genannt wird, eine hervorragende Stellung ein. Der Prophet Muhammad ist das „Siegel der Propheten“, der letzte Verkünder der einen Wahrheit, die im Koran die vorangegangenen Bücher des ersten und zweiten Testaments bestätigt.
Die fünf religiösen Pflichten jeder Muslima / jedes Muslims, die sogenannten „fünf Säulen“ des Glaubens, sind bestimmend für das Leben der Gläubigen:
Glaubensbekenntnis: Die erste Pflicht ist es, das Glaubensbekenntnis (Shahadah) abzulegen: „Es gibt keine Gottheit außer Gott und Muhammad ist sein Prophet.“ Dazu gehört der Glaube an den einen Gott, an Gottes Engel und offenbarte Bücher, den Koran als sein letztes Buch, an Gottes Propheten (u.a. Noah, Moses, Abraham und Jesus) und an Muhammad als den endgültigen Propheten, an das Leben nach dem Tode und die göttliche Vorsehung.
Gebet: Die zweite Pflicht sind die täglichen fünf Gebete im Zustand körperlicher und seelischer Reinheit: Das Morgengebet vor Sonnenaufgang, das Mittagsgebet am frühen, das Nachmittagsgebet am späten Nachmittag, das Abendgebet nach Sonnenuntergang und das Nachtgebet spätestens bis zur Morgendämmerung. Freitags gibt es besondere Mittagsgebete mit Predigt in der Moschee.
Sozialabgabe: Die dritte Pflicht ist die Sozialabgabe (im Westen oft fälschlich als „Almosen“ bezeichnet), arabisch „zakat“. Ursprünglich mussten alle vermögenden Mitglieder der Gemeinschaft so einen Teil ihres Vermögens für die Armen zahlen. Erst wenn zakat bezahlt wurde, ist das Vermögen „gereinigt“ und legitim, so wie man den Körper vor dem Gebet rituell reinigt.
Fasten: Die vierte Pflicht ist das Fasten im Monat Ramadan. Weil der islamische Kalender ein Mondkalender ist, verschiebt sich der Fastenmonat durch alle Jahreszeiten. Im Ramadan ist Essen, Trinken, Rauchen und Liebesgeschehen von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang verboten. Ebenso soll niemand böse Gedanken, Worte oder Taten hegen bzw. tun. Wer es sich leisten kann, sollte mindestens eine bedürftige Person versorgen. Wer krank ist, schwanger, stillt, alt ist, von schwacher Konstitution oder sehr harter körperlicher Arbeit nachgeht, muss nicht fasten, aber das Fasten nachholen, ebenso Reisende.
Pilgerfahrt: Die fünfte Pflicht ist die Pilgerfahrt zur Kaaba in Mekka. Jede/r erwachsene MuslimIn, die oder der finanziell und körperlich dazu in der Lage ist, muss diese Pilgerfahrt mindestens einmal im Leben machen.
Neben diesen fünf religiösen Pflichten schließen andere wichtige Gesetze unter anderem das Verbot von Schweinefleisch und Alkohol ein.
Die beiden fundamentalen Quellen islamischer Lehre sind Koran und Sunna, „Tradition“, das heißt Überlieferung der beispielhaften Worte und Taten des Propheten Muhammad. Daher wird die Mehrheit der Musliminnen und Muslime auch „Sunniten“ genannt. Neben einigen kleineren Glaubensrichtungen und Sekten ist als größte Minderheit die der Schi´iten anzusehen, die sich wiederum in verschiedene Untergruppen aufteilen. Die Bezeichnung kommt vom arabischen „schiat ´Ali“, der „Partei Alis“, des Schwiegersohnes Muhammads, den die Schi´iten als einzig rechtmäßigen Nachfolger des Propheten ansehen.
aus: Frauengeschichten. Musliminnen in Deutschland erzählen aus ihrem Leben
© Teiresias Verlag, Köln 2000
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