Ausgabe 2 / 2013 Material von Transplantationsgesetz

Mit Zustimmung anderer Personen

Von Transplantationsgesetz


(1) Liegt dem Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme … vorgenommen werden soll, weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organ- oder Gewebespenders vor, ist dessen nächster Angehöriger zu befragen, ob ihm von diesem eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende bekannt ist. Ist auch dem nächsten Angehörigen eine solche Erklärung nicht bekannt, so ist die Entnahme … nur zulässig, wenn ein Arzt den nächsten Angehörigen über eine in Frage kommende Organ- oder Gewebeentnahme unterrichtet und dieser ihr zugestimmt hat. … Der nächste Angehörige hat bei seiner Entscheidung einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu beachten. Der Arzt hat den nächsten Angehörigen hierauf hinzuweisen. Der nächste Angehörige kann mit dem Arzt vereinbaren, dass er seine Erklärung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist widerrufen kann; die Vereinbarung bedarf der Schriftform.


Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG § 4)


Entscheidung der Angehörigen

Ist der Hirntod eingetreten, wird geklärt, ob es eine Zustimmung zur Organspende gibt. In den seltensten Fällen liegt ein Organspendeausweis vor, laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) nur bei 18 Prozent der Deutschen. In der Regel müssen die Angehörigen entscheiden, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Für die Gespräche mit den Angehörigen nehmen sich die Transplantationsbeauftragten der Kliniken viel Zeit. Bei Bedarf können sie Kollegen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hinzuziehen, die speziell für diese Gespräche geschult sind und sich, sofern es von den Angehörigen gewünscht wird, auch nach der Transplantation weiter um sie kümmern. Sind die Angehörigen mit einer Organspende einverstanden, entsendet die DSO ein Explantationsteam in das Krankenhaus, in dem sich der Spender befindet.


aus: TK-Medienservice „Organ- und Gewebespende“ Okt. 2012 / www.tk.de 

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