Der Hund stammt vom Wolf ab. Er hat wölfische Wesensmerkmale und Bedürfnisse. Aufgrund dieser Abstammung hat er die folgenden Rechte, obwohl er kein Mitglied unserer Gesellschaft ist. Hundehalter, Züchter und Ausbilder sind aufgerufen, sich diese Rechte stets gegenwärtig zu halten und sich zu bemühen, die Achtung dieser Rechte zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung zu gewährleisten. Denn das Verhalten eines jeden Hundes wird entscheidend geprägt durch seinen Menschenpartner.
Artikel 1:
Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
Artikel 2:
Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden
Artikel 3:
Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
Artikel 4:
Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in seinen sozialen Beziehungen
Artikel 5:
Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation
Artikel 6:
Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung
Artikel 7:
Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung
Artikel 8:
Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Artikel 9:
Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen
Artikel 10:
Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen
Artikel 11:
Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen
Artikel 12:
Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung
Die Richtlinien für den artgemäßen Umgang mit dem Hund wurden von Canis – Zentrum für Kynologie erarbeitet.
–Ausführliche Erläuterungen zu den Hunderechten und weitere Informationen unter: www.canis-kynos.de / Informationen
Die letzte Ausgabe der leicht&SINN zum
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