Ausgabe 1 / 2004 Artikel von Monika Weber

Segnungen gleichgeschlechtlich liebender Paare

Zehn Jahre Weggeschichte einer Gemeinde

Von Monika Weber


Stationen

Zehn Jahre bevor die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg offiziell die  Möglichkeit der „Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen  Lebenspartnerschaften“ verkündet (16. November 2002), fasst der  Gemeindekirchenrat der Martin-Luther-Gemeinde Berlin-Neukölln bereits einmütig einen Beschluss, der die Durchführung solcher Segnungen nach sorgfältiger  Prüfung der Situation erlaubt. Der Gemeindekirchenrat trägt fortan alle Entscheidungen und Handlungen mit. Als Pfarrerin dieser Gemeinde genieße ich  sein Vertrauen und beziehe ihn in alle Fragen ein.

Was zuvor geschah…


Da ist die schon lange Mitarbeit und das Mitleben eines der Gemeindepfarrer, der seine schwule Lebensweise nicht verbirgt. Dadurch und durch zahlreiche andere Freundschaften sind bei Mitgliedern der Kerngemeinde und in der Gemeindeleitung viele Berührungsängste geschwunden. Da sind Gottesdienste der Arbeitsgruppe „Lesben und Kirche“ in unserer Kirche und mit unserer Gemeinde, die lesbisch lebende Frauen als Schwestern in Christus bekannt macht.
Da ist meine Verbundenheit mit einer lesbischen Kollegin. Dies führt zu  Absprachen, die sie schützen helfen: Gottesdienste von „Lesben und Kirche“ sollen in meiner Gemeinde stattfinden, Anfragen nach Segnungen an uns weitergegeben werden und Segnungen von mir durchgeführt werden, da ich selber in Ehe und Familie lebe und somit „unverdächtiger“ und weniger existentiellem Druck ausgesetzt bin.
Da sind wachsende Einsichten in die gesellschaftliche, auch gewaltvolle  Diskriminierung dieser besonderen Lebensform und ein Aufruf zur Toleranz durch die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg aus dem August 1991. Mit diesem Aufruf, der im Nachhinein problematisiert wird, setzt eine heftig kontroverse Diskussion um biblische Texte und kirchliche Traditionen ein, die Homosexualität als sündhaft ablehnen.
Da sind wiederholt Gottesdienste zum Thema Segen und Segnung, ausgehend von den Elementen im Sonntagsgottesdienst.

Was danach geschah…


Da sind in den Jahren 1992 – 2001 elf Segnungen sehr verschieden lebender, gleichgeschlechtlich liebender Paare in verschiedenen Gottesdienstformen, da entstehen Kontakte, neue kirchliche Verbundenheit und seelsorgerliche Begleitung.
Da sind Informationen in der Gemeindezeitung, im Schaukasten der Kirche, persönliche Gespräche mit Kritikern und Befürwortern, Androhung von Kirchenaustritten, Umgemeindungen und ebenso Wiedereintritte und Taufen.
Da sind meine vorbereitenden Gespräche und in konkreten Fällen  Auseinandersetzungen mit kirchenleitenden Personen zu biblischen, liturgischen, ökumenischen und kirchenpolitischen Bedenken gegenüber  Partnerschaftssegnungen. Unsere Praxis wird unter Einschränkungen geduldet. Die Duldung, die im wesentlichen dem späteren Beschluss der Landessynode entspricht, besagt, dass ein Segenszuspruch in einer Andacht geschehen darf. Diese Andacht soll jedoch kein öffentlicher Gottesdienst und keine Amtshandlung sein, jede Verwechslung mit einem Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung ist auszuschließen. Damit soll nach dem Willen der Kirchenleitung der besonderen Bedeutung der Ehe Rechnung getragen werden. Diese Abgrenzung wird auch in der Terminologie deutlich. Unsere Gemeinde hat immer von „Partnerschaftssegnungen“ gesprochen und damit die Formulierung „Segnung von Menschen in…“ überschritten. Diese Differenz drückt aus, dass wir nicht nur davon ausgehen, dass die Menschen in ihren Beziehungen, sondern auch diese besondere Form der Partnerschaft unter Gottes Segen stehen darf.
Im Rahmen der erwähnten Duldung ist in der Tat manches möglich. Ich lerne: die Einbeziehung der Vorgesetzten ist grundsätzlich wichtig, wenn sie auch Auflagen und Grenzen bedeutet. Auch, wenn ich inhaltlich über den gesetzten Rahmen immer gestöhnt habe und ihn innerlich überschritten hatte, muss ich doch anerkennen: Kirchenleitende Personen hatten die Freiheit, im Stillen etwas wachsen zu lassen, das auf gesamtkirchlicher Ebene zu diesem Zeitpunkt nicht konsensfähig war.
Da sind Kontroversen, Lern- und Lehrprozesse in der Gemeinde. Ich nehme an Studienveranstaltungen der Universität zum Thema Homosexualität im Alten Testament teil. Der Neutestamentler Peter v.d. Osten-Sacken ist bereit, für uns zum Thema „Homosexualität bei Paulus“ zu sprechen und wir erfahren dadurch Fundierung und Bestärkung unserer Einsichten. Wir lernen, dass Homosexualität
in den biblischen Schriften (z.B. 3. Mose 18,33 und 20,13; Römer 1,26-27; 1. Korinther 6,9-10; 1. Timotheus 1,9-10) wohl abgelehnt wird, dass diese Aussagen Homosexualität aber nirgends als eigenständige Form menschlicher Sexualität wahrnehmen, in der Liebe, wechselseitige Verantwortung und Partnerschaft gelebt werden. Da sind Kontakte mit anderen in unserer Kirche, die Partnerschaftssegnungen durchführen, bejahen oder vorantreiben wollen.
Da ist auch meine Wahrnehmung und Enttäuschung, in verschiedenen lesbischen Netzwerken kein Interesse am Thema „Partnerschaftssegnung“ und auch keine Anfragen danach zu finden. Nach meiner Einschätzung hängt dies mit einem reflektierten Selbstverständnis zusammen, das die Segnung als zu eheähnlich ablehnt. Diese Fragen wurden von den Paaren, die zu mir kamen, nie  problematisiert. Sie sahen ihre Lebensform als persönlichen Weg, keines war abgesehen von der Teilnahme am Christopher Street Day politisch tätig. Außerdem denke ich, dass sich viele lesbische und schwule Christen aus Enttäuschung über die Haltung der Kirchen zu ihrer Lebensform schon lange von der Kirche distanziert haben bzw. dass die Öffentlichmachung der Beziehung durch eine Segnung noch immer mit Ängsten belegt ist.
Da ist im Juni 2000 die bisher letzte Äußerung von Pfarrerinnen und Pfarrern unserer Gemeinde als Reaktion auf die damalige Kritik des Berliner Bischofs Wolfgang Huber an der geplanten staatlichen Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare, die wir wie folgt kommentierten und die unsere Einsichten bündelt:

Wir bedauern die Stellungnahme unseres Berliner Bischofs Wolfgang Huber, der den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in unserer Gesellschaft immer noch keinen gleichberechtigten Status neben der Institution Ehe zubilligt.
Wir haben von gleichgeschlechtlich lebenden Gemeindemitgliedern Worte der Enttäuschung und Empörung bis hin zum Kirchenaustritt zu hören bekommen und teilen die von ihnen empfundene Verärgerung und Distanzierung.
Immer noch wird in den offiziellen kirchlichen Äußerungen das Leitbild Ehe als Urbild menschlichen Zusammenlebens so festgehalten, beschworen und so als Maßstab für die Bewertung anderer Lebensformen benutzt, dass dies weiterhin zu Ignoranz und Diskriminierung anderer Lebensformen führt und die Diskriminierung und moralische Aburteilung anders lebender Menschen fördert.
Wir stellen die Ausschließlichkeit des Leitbildes Ehe biblisch, theologisch und soziologisch in Frage.
Wir stellen fest, dass die biblischen Schriften differenziert und vielseitig die Lebensformen menschlichen Miteinanders beschreiben und, dass eine Auslegung der Schöpfungsgeschichte, die letztlich nur das Zusammensein von Mann und Frau als gottgewollt stehen lässt, der Fülle und dem Geist der biblischen Tradition nicht gerecht werden kann.
Wir bekräftigen an dieser Stelle in Übereinstimmung mit unserem Gemeindekirchenrat unsere Bereitschaft, für gleichgeschlechtliche Partnerschaften um Gottes Segen zu bitten. Wenn wir gleichgeschlechtliche Paare segnen, erklären wir diese Lebensform als eine der von Gott den Menschen geschenkten  Möglichkeiten.
Wir wissen, dass diese Meinung und solch eine Segnung noch nicht dem gesamtkirchlichen und gesellschaftlichen Konsens entspricht.
Aber aus der Beschäftigung mit biblischen Texten heraus wissen wir, dass Homosexualität in der Bibel da scharf verurteilt wird, wo sie als Vergewaltigung, als Prostitution gelebt wird. Partnerschaftliches Zusammensein ist da gar nicht im Blick und nicht Gegenstand der Verurteilung. Weiterhin haben wir die Einsicht, dass der Wille Gottes sich nicht nach dem gesellschaftlichen oder kirchlichen Konsens richtet, sondern, dass er da zum Zuge kommt, wo wir einander Raum zum Leben zugestehen und eröffnen. Darum geben wir mit unserem Gemeindekirchenrat denen, die an anderer Stelle noch keine offizielle Legitimation erhalten, Würdigung und Schutz und wünschen ihnen einen gesegneten Weg.

Da ist der schwul-lesbische Chor „sweet inspiration“, der seit einigen Jahren in unseren Räumen probt und dem sich eine Reihe von Gemeindemitgliedern  angeschlossen haben. Da ist die Arbeit an der Internetpräsentation für den Herbst 2003, in der wir neben der Kirchlichen Trauung gleichberechtigt zu Segnungen für Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften einladen.1 Da ist ein Prozess in unserer Landessynode, der sehr kontrovers geführt wird und schließlich im November 2002 zu dem eingangs erwähnten Beschluss führt. Pfarrerin Viola Kennert hat den Synodalprozess intensiv begleitet und ist gerne bereit, ihre Erfahrungen mit anderen zu teilen.2 Da bleibt die Herausforderung, die Basis für die kirchlich-synodal zur Zeit erreichte Akzeptanz der „Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ stetig zu vergrößern, indem das Thema wiederholt und erneut in die Gemeinden, Kirchenkreise und Öffentlichkeit hineingetragen wird.

Gottesdienste mit Segnungen gleichgeschlechtlich liebender Paare

Ich habe zu Beginn von elf Segnungen in zehn Jahren gesprochen. Das ist  zahlenmäßig nicht viel. Das widersprach zumindest den Befürchtungen der Kirchenleitung, dass ein „Run“ auf dieses Angebot einsetzen könnte. Diesen „Run“ hat es nie gegeben. Andererseits haben wir in unserer Berlin-Neuköllner Gemeinde mit großen sozialen Defiziten und einem „modern“ gestalteten Kirchraum, eingebaut in die Häuserzeile der Fuldastraße, mitten in einem Kiez mit hohem Anteil nichtchristlicher Bevölkerung ohnehin meist nur zwei Trauungen pro Jahr. Von den elf Partnerschaftssegnungen habe ich sieben gestaltet.
Mit diesen sieben Paaren, die sich eine Segnung wünschten, habe ich im Vorfeld jeweils mehrere Gespräche geführt und diesen Menschen mehr zugemutet als dem durchschnittlichen Brautpaar. Es waren sechs Frauenpaare und ein Männerpaar. Sie haben über lesbische Netzwerke, über Nachfragen in Kirchenbehörden oder persönlichen Kontakt zu uns gefunden. Dieser Weg des Findens war manchmal leider sehr weit und lang. Werbung für Partnerschaftssegnungen konnten wir aber offiziell nicht machen. So haben wir uns finden lassen und die gerne begleitet, die gekommen sind.
Es hat auch Paare gegeben, die nach einem Vorgespräch wieder auf Abstand gegangen sind. Über die Gründe kann ich nur mutmaßen. Formal habe ich dieselben Kriterien angelegt, die bei Trauungen gelten, nämlich mindestens eine Person sollte Mitglied der Evangelischen Kirche sein. Eine Registrierung – wie sie jetzt möglich ist und nun auch in meiner Landeskirche als Voraussetzung gefordert wird – war noch nicht nötig und sieht unsere Gemeinde auch weiterhin sehr kritisch an.
Die Paare, mit denen wir als Gottesdienstgemeinde, als Mitglieder des  Gemeindekirchenrates und Freundschaftskreis die Partnerschaftssegnungen gefeiert haben, kamen aus allen Stadtteilen Berlins, zwei sogar aus dem weiteren
Bundesgebiet. Die Paare hatten zum Teil Kinder aus vorher bestehenden Ehen, es waren ältere und junge Paare, solche, die sich erstmals fest banden und andere, die schon mehrere Beziehungen hetero- oder homosexueller Prägung gelebt hatten. Sie wünschten sich die Segnung als geistliche Bestärkung und öffentliche Anerkennung ihrer Partnerschaft. Sie wünschten sich durchweg einen Gottesdienst analog zur kirchlichen Trauung, also mit gegenseitigem Versprechen, mit Ringwechsel und Segensbitte unter Handauflegung. Ich habe diesem Wunsch nach anfänglicher Zurückhaltung entsprochen. Meine Zurückhaltung hing damit zusammen, dass ich zum einen die Idee hatte, dass Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare keine Kopie der kirchlichen Trauung, sondern etwas ganz  Eigenes, Neues und dem Paar Entsprechendes sein sollte. Zum anderen hatte ich ja die Weisung, Segnungen nicht als Gottesdienste, auf keinen Fall – wie geschehen – im Sonntagsgottesdienst durchzuführen, und die Verwechslung mit der Trauung auszuschließen.

Meiner Ansicht nach korrigiert die grundsätzliche Akzeptanz von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Leitbild Ehe, nimmt der Ehe aber nicht ihre besondere Prägung. Ich akzeptiere darum nicht, dass die Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in der Form einer Andacht geschehen soll. Für mich hat die Segnung gleichberechtigt ihren Ort als Gottesdienst anlässlich einer Registrierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Bei der konkreten Durchführung der Segnung ist die Verwechslung mit Elementen der Trauung im Grunde sogar unvermeidlich, da es hier wie da um auf Dauer angelegte Partnerschaften in Liebe und Achtung geht. Würde bei unseren Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung die gemeinsame Hervorbringung von Nachkommenschaft wirklich ein wesentliches Thema sein, sähe das vielleicht ein wenig anders aus, ließe sich aber auch dazu genügend sagen. So aber kann ich den „Gleichstellungskritikern und -kritikerinnen“ nur sagen: Nehmt an dem Ereignis einer Segnung teil, und Ihr erlebt die Gefahr der Verwechslung fundamental ausgeschlossen durch den Augenschein. Wenn nämlich ein gleichgeschlechtliches Paar vor Ihnen steht, sehen Sie: Hier steht kein Ehepaar, sondern ein Paar gleichgeschlechtlich liebender Menschen. Und diese leben und verbinden sich in derselben aufrichtigen Weise wie Erstgenannte. Ich habe in meine „Traupraxis“ Elemente der Segnungsgottesdienste aufgenommen, die ich vorher dort nicht hatte. Diese Erfahrung hat mich frei gemacht, auf die Gestaltungswünsche der konkreten Paare zunehmend einzugehen.

Außerdem habe ich einige Elemente für die Segnungsgottesdienste besonders erarbeitet. In der Begrüßung (wie schon in den begleitenden Gesprächen) war es mir wichtig, über das Thema Segen miteinander zu sprechen und zu entdecken, dass die beiden bereits als „Gesegnete“ zu mir gekommen sind.
In der Einführung zur Segnungshandlung habe ich die biblische Sicht der Homosexualität differenziert, die Schöpfungserzählung aus ihrer Engführung auf Ehe und Familie gelöst und von biblischen Freundschaftsgeschichten wie
Ruth/Naomi und Jonathan/David erzählt, die eben darum in der Bibel stehen, weil Menschen hier Gott und seinen Segen erfahren haben. Ich habe das Paar unserer gemeindlichen Solidarität vergewissert und unsere gesellschaftliche Anerkennung ausgesprochen. Ich habe die Schuld und Grenzen der Akzeptanz in Kirche und Gesellschaft erwähnt und an Zeichen der Veränderung erinnert. Die Paare erhielten von uns eine Urkunde über die Segnung, die manchmal als Bekräftigung von allen teilnehmenden „Zeugen“ unterschrieben wurde. Die Paare waren meist festlich gekleidet, jedoch nie mit Brautkleidern/Schleier etc.
Die Gottesdienste waren je nach Möglichkeiten des Paares sehr persönlich, mit oder ohne Abendmahl, mit besonderer musikalischer Gestaltung, Symbolen (Steine auf dem Weg, Kerzen, Blumen) und jede für sich ein Ereignis, in dem die Ernsthaftigkeit und Freude der gegenseitigen Bindung spürbar wurde.
Von einem Paar weiß ich, dass sie die Registrierung ihrer Partnerschaft dann später auch noch gefeiert haben, dass dies ihnen aber die gottesdienstliche Handlung nicht ersetzt hätte.

Empfehlungen für Schritte und Wege in Ihrer Gemeinde

Der Motor aller Bewegungen und der Weg zu gesellschaftlicher und kirchlicher Akzeptanz sind die Kontakte zwischen Menschen verschiedener Lebensformen. Diese Kontakte gilt es zu erinnern, hervorzulocken – in vielen Gesprächen mit Menschen verschiedener Generationen tauchten plötzlich gleichgeschlechtlich liebende Verwandte und Bekannte auf, es engagierten sich Personen, von denen ich erst später erfuhr, dass sie von diesem Thema als Eltern betroffen sind… – und aufzubauen.

Das ist möglich über Filme zum Thema, über Gruppenabende und andere Veranstaltungen, zu denen grundsätzlich Menschen aller Lebensformen eingeladen werden, ausdrücklich eben auch bei Netzwerken Ihrer Stadt und Kirche. Die Gemeindeleitung sollte diesen Prozess mittragen und vorantreiben. In Berlin hat der Kirchenkreis Wilmersdorf eine Handreichung für die Gemeinden entwickelt, in der Schritte für den Diskussionsprozess in der Gemeinde entworfen werden. Die Handreichung umfasst, neben der Darstellung biblisch-theologischer Fragen, konkrete Tipps und Gesprächsanregungen mit Bausteinen für die Gemeindearbeit sowie Entwürfe für Gottesdienste anlässlich der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.3


Monika Weber, Jahrgang 1959, verheiratet, 2 Töchter, lebt und arbeitet seit 1990 als Pfarrerin der Martin-Luther-Kirchengemeinde in Berlin-Neukölln


Anmerkungen
1 Internetadresse: www.martin-luther-neukoelln.de
2 Kontakt: Friedenskirchengemeinde, Tannenbergallee 6, 14055 Berlin,
Tel/Fax: (030) 3044996
3 Die Arbeitshilfe sowie Thesen zur Diskussionsgestaltung in Pfarrkonventen o.ä. sind erhältlich über: Pfarrer Martin Germer Auen-Kirchengemeinde Wilhelmsaue 118a 10715 Berlin Tel.: (030) 8623048 Fax: (030) 8612002

 

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