Während des Asien-Pazifik-Krieges 1937–1945 werden circa 200.000 Frauen im Alter von 11 bis 22 Jahren gewaltsam verschleppt: die japanische Armee „braucht“ Sexsklavinnen. Von Soldaten, in späteren administrativen Dokumenten und umgangssprachlich werden sie euphemistisch als „Trostfrauen“ (comfort women) bezeichnet.
Damit soll die Wahrheit einer tiefgreifenden Menschenrechtsverletzung verdeckt werden. Denn diese Mädchen und Frauen spendeten mitnichten freiwillig Trost. Sie wurden erbeutet, entführt und mit Gewalt dazu gezwungen – auch wenn die Entführung von Zivilist_innen, besonders von Frauen und Mädchen (Kindern) zur Zwangsarbeit, auch als Teil der Kriegshandlungen, längst verboten war.1
Die Mädchen und Frauen stammten zu etwa 80 Prozent aus Korea, die übrigen vor allem aus asiatischen Staaten wie China, Taiwan, den Philippinen, Vietnam, Kambodscha, Malaysia und Indonesien. Siebzig Jahre sind seit diesem japanischen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen vergangen. Die Wunden der Opfer sind bis heute nicht verheilt. Die Enthüllung ihrer lange verschwiegenen Geschichte ab 1991 brachte erneut Scham und Schmerzen für sie mit sich. Zwar konnten die Betroffenen und ihre Unterstützer_innen Prozesse der Aufarbeitung und Anerkennung anstoßen, dennoch bleibt die Antwort durch den heutigen japanischen (Rechts-) Nachfolgestaat unzureichend. Sie schwankt zwischen Ansätzen zur Aufarbeitung und juristischen Anerkennung der Opfer, rechtspopulistischer Rechtfertigung und Verleugnung. Aber die Frauen kämpfen weiter und weigern sich, in Frieden zu sterben, bevor sie ihre Würde zurückerhalten haben. Sie fordern eine offizielle Entschuldigung und Entschädigung durch die japanische Regierung.
„Rape-Center“ mit Sexsklavinnen
1931 begannen in Südostasien die Eroberungskriege der japanischen Militärregierung, 1932 erfolgte der Angriff auf Shanghai. Erste Militärbordelle wurden errichtet, um den Soldaten sexuelle Befriedigung zu verschaffen. 1937 wurde die chinesische Hauptstadt Nanking erobert. Innerhalb nur eines Monats wurden 20.000 Frauen vergewaltigt. Diese Massenvergewaltigungen in China waren der Anlass für die systematische Anlage von Militärbordellen, für die Koreanerinnen zwangsrekrutiert wurden – als „Geschenk“ der kaiserlichen Armee an die Soldaten. So sollten Geschlechtskrankheiten, die durch die wilden Vergewaltigungen in früheren Kriegen viele Opfer gekostet hatten, eingedämmt und die Schlagkraft des Heeres erhöht werden. Dass eine Regierung Armeebordelle dieser Dimension einrichtete und auf Feldzügen mit sich schleppte, hatte es zuvor noch nicht gegeben.2 Die Vergewaltigungsstätten – die Menschenrechtskommission der UN bezeichnete sie als Rape-Center – sollten laut einem damaligen japanischen Truppenarzt „hygienisch einwandfreie öffentliche Bedürfnisanstalten“ sein. Bordellverordnungen regelten, dass Soldaten bis zu einer Stunde und Offiziere über Nacht bleiben durften. Kondome waren eine selten eingehaltene Pflicht. Zur Identifizierung erhielten alle Frauen japanische Namen oder Nummern, mussten sich mit einem japanischen Kimono-Gewand bekleiden und lebten in der Kaserne unter militärischer Bewachung. Sie mussten von morgens bis in die Nacht zur Verfügung stehen, oft 20-30 Soldaten am Tage bedienen. Pausen waren nicht vorgesehen – die „Trostfrauen“ stopften sich kalte Reisklöße in den Mund, während sich die Soldaten an ihnen vergingen. Wer sich widersetzte, wurde schwer bestraft und gequält. Erkrankte Frauen verschwanden spurlos.
1945 wurden die Frauen als unerwünschte Zeuginnen beseitigt – zur Selbsttötung gezwungen, erschossen oder hilflos in fremden Ländern zurückgelassen. Für die überlebenden Frauen begann eine lebenslange Tortur. Da unter konfuzianischem Einfluss die „Reinheit“ mehr als das Leben zählte, schwiegen sie, lebten irgendwo verborgen und isoliert mit ihrem Leid weiter. Hilfe zur Bewältigung ihrer Traumata erhielten sie nicht.
Opfer brechen ihr Schweigen
1988 werden in Korea Prof. Yune Chung-Ok und kirchliche Frauengruppen beauftragt, Zeugnisse und Spuren der „Trostfrauen“ zu erforschen und zu dokumentieren. 1990 gründen 36 Frauenorganisationen das Korean Council for the Women Drafted for the Sexual Slavery by Japan (Komitee für zwangsprostituierte Frauen in Korea) und richten einen Notruf für die betroffenen Frauen ein. Im Dezember 1991, nach 50-jährigem Schweigen, klagen die ehemalige „Trostfrau“ Kim Hak-Soon und weitere Opfer erstmals gegen die japanische Regierung und fordern eine öffentliche Entschuldigung und Entschädigung in Höhe von 20 Millionen Yen (damals ca. 250.000 DM) pro Person. Klagen aus den Philippinen, China und anderen betroffenen Ländern auf Entschuldigungen, Entschädigungen und Rehabilitierung folgen. Bisher wurden alle Klagen abgewiesen.3
Ab 1992 schicken die Aktivist_innen Berichte an Gremien der Vereinten Nationen. Die UN stellen fest, dass die Vergehen an den Frauen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, welche nicht verjähren. Die Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen der UN-Menschenrechtskommission, Radhika Coomaraswamy, fordert die japanische Regierung auf, die Opfer individuell zu entschädigen, sich offiziell zu entschuldigen, Dokumente über die Trostfrauen zu veröffentlichen, das Thema in den schulischen Geschichtsunterricht aufzunehmen, Gedenksteine für die Opfer zu errichten und die Täter zu bestrafen. Alle Forderungen bleiben unbeantwortet. Parallel dazu beginnen die Mittwochsdemonstrationen vor der japanischen Botschaft in Seoul und auch in anderen Ländern. 1993 bestätigt der japanische Kabinettssekretär als Ergebnis einer Regierungsstudie die Beteiligung des japanischen Militärs an der sexuellen Sklaverei. Er entschuldigt sich persönlich bei den Opfern und spricht sein Bedauern aus, eine offizielle Entschuldigung der Regierung und Entschädigungen bleiben weiterhin aus. 1995 schafft Japan den „Friedensfonds für asiatische Frauen“, der einer privaten Stiftung entspricht; aber die Betroffenen wollen keine Almosen und fühlen sich durch dieses anhaltende Verleugnen erneut in ihrer Ehre verletzt. Das Geld, das die Heimat- oder Aufenthaltsländer den Frauen seit 1996 zur Verfügung stellen, ist eine humanitäre Hilfe, aber keine juristische Lösung.
Im Dezember 2000 findet in Tokio ein Internationales Frauentribunal statt, ein nicht rechtsverbindliches Gericht von Nichtregierungsorganisationen (NGO). Das Beweismaterial ermöglicht es den (echten internationalen) Richter_innen, symbolisch einen einwandfreien Schuldspruch gegen Japan zu fällen; ein Jahr später wird in Den Haag das endgültige „Urteil“ gefällt; Kaiser Hirohito und acht weitere Verantwortliche werden schuldig gesprochen. Im Tokio-Tribunal auszusagen, bedeutet für viele Opfer eine Erleichterung. Mitgefühl kommt ihnen auch aus der japanischen Bevölkerung entgegen. So können sie zwei Tätern, die öffentlich aufrichtige Reue zeigen, vergeben.
Klare Worte aus Parlamenten
2007 fordert das US-amerikanische Unterhaus Japan auf, die Opfer offiziell anzuerkennen, die offizielle Entschuldigung auszusprechen und die Verantwortung für die Opfer zu übernehmen. Japan solle, wie es auch die Weltgemeinschaft fordert, die Wahrheit ungeschönt offenbaren und die jetzigen und zukünftigen Generationen im Rahmen der Bildung die Quellen offen darlegen und die Geschichte aufarbeiten. Resolutionen aus Kanada, den Niederlanden, Taiwan, Australien und dem Europaparlament folgen. Japan ignoriert diese zwar, wird aber immer öfter diplomatisch darauf angesprochen. Und das Thema wird seither beständig vor den UN-Menschenrechtsabkommen und Gremien angesprochen.
Als juristischer Meilenstein kann das Urteil des südkoreanischen Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 2011 gelten: Es sei verfassungswidrig, dass die südkoreanische Regierung die rechtlichen Ansprüche und Forderungen der Opfer – seiner Staatsbürgerinnen – gegenüber Japan nicht durchgesetzt habe. Nach diesem Urteil schlägt die südkoreanische Regierung Japan neue Verhandlungen vor; Japan reagiert nicht. Verpflichtungen nach internationalem Recht – etwa der Menschenrechtsabkommen, die Japan ratifiziert hat – setzt es kaum um. Japan sieht sie als nicht verbindlich und Eingriff in die nationale Souveränität an. Die derzeitige Abe-Regierung behauptet zudem provozierend, sie bezweifle die Aussagen der Zeuginnen. Von Jahr zu Jahr sterben mehr Opfer. Bald werden keine Zeuginnen mehr leben – darauf zählt Japan offensichtlich.
Nächste Chance CEDAW?
Der kombinierte 7./8. japanische Staatenbericht zum UN-Frauenrechtsabkommen CEDAW sowie Alternativberichte der japanischen Zivilgesellschaft liegen online vor.4 Es ist absehbar, dass die 63. CEDAW-Sitzung vom 15. Februar bis 4. März 2016 sich mit der mangelnden Aufarbeitung, Anerkennung und Entschädigung für die Kriegsverbrechen gegen die damals entführten und in japanischen Militärlagern zwangsversklavten und zwangsprostituierten Zivilistinnen befassen wird. Die Weltöffentlichkeit kann diesmal online per Webcast einen Tag lang der Sitzung zu Japan beiwohnen. Die Liste der Vorabfragen5 von CEDAW hält strikt Kurs auf die juristischen Ansprüche der Opfer. Und doch, sie ist eine Einladung an Japan, unter den Augen der UN und einer erwartungsvollen Weltöffentlichkeit eine für die Opfer annehmbare Entschuldigung und Entschädigungslösung vorzulegen.
Japan könnte ein friedens- und zukunftsgerichtetes Gesicht zeigen und mit sich selbst ins Reine kommen. Für die überlebenden Opfer würde eine klare Verurteilung der historischen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen Gerechtigkeit in letzter Sekunde bedeuten – und für alle Frauen Hoffnung auf Überwindung der Gewalt gegen Frauen. Vor dem Hintergrund aktueller Verbrechen gegen Mädchen und Frauen im Nahen Osten, in Afrika und Asien wäre ein solcher Akt an der Zeit. Japan hat in Genf eine Chance, Geschichte für Frauen- und Menschenrechte zu schreiben, die Sitzung in einen großen historischen Moment echten Trostes für die Opfer zu verwandeln.
Undenkbar? Hoffnung macht, dass dies dem Rechtsempfinden der Menschen in Japan entsprechen würde. Das jedenfalls kann man im Alternativbericht eines nicht unwesentlichen Teils der japanischen Gesellschaft, der Japan Federation of Bar Associations, lesen.6 Der Bericht fordert eine Korrektur der Haltung der japanischen Regierung zugunsten menschenrechtlicher Ansprüche der „Trostfrauen“. Er zeigt zudem, dass sich im April 2007 der Oberste Gerichthof Japans schon für Entschädigungen an die Opfer und einen Paradigmenwechsel aussprach. Das Gericht empfahl der Regierung, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten der Opfer, wie sie auch CEDAW auslegt, eine (menschen-) rechtlich begründete Entschädigung umzusetzen.
Verbliebene Optionen
Das Ergebnis der CEDAW Sitzung bleibt abzuwarten. Daneben sehen wir noch eine Reihe von Möglichkeiten, durch juristische oder zivilgesellschaftliche Aktivitäten Bewegung zu erzeugen:
– Akteur_innen der japanischen Zivilgesellschaft reichen weiter gemeinsam Petitionen für die Entschädigung der „Trostfrauen“ bei der Regierung ein.
– Die parlamentarische Opposition fordert die Regierung zum Handeln auf.
n In Japan lebende „Trostfrauen“ erzielen vor dem Obersten Gerichtshof oder der 1. und 2. Instanz Japans ein Urteil gegen ihre geschlechtsbasierte Diskriminierung als Folge der Kriegsverbrechen.
– In Folge des südkoreanischen Bundesverfassungsgerichtsurteils (2011) reichen Koreanerinnen eine Beschwerde oder ein Ersuchen um ein Untersuchungsverfahren unter dem CEDAW -Fakultativprotokoll gegen Südkorea über die unzureichend ausgeübte Schutzverpflichtung ein. Das könnte als „illoyal“ verstanden werden, bietet aber strategisch eine gute Vorlage, um Aufmerksamkeit in der Weltgemeinschaft zu erzielen. Der eigentliche Adressat bleibt Japan.
– Opfer aus den Niederlanden, Philippinen oder Ost-Timor durchschreiten den nationalen Rechtsweg, ziehen dann zu CEDAW oder versuchen es unter dem Abkommen für Zivile und Politische Rechte (CCPR).7 Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht für Betroffene aus Nord-Korea, China, Indonesien, Vietnam, Taiwan, Malaysia oder Papua Neu Guinea, denn diese Staaten haben das Rechtsinstrument von CEDAW nicht ratifiziert. Allerdings könnten ihre Ansprüche mit thematisiert werden, indem ihre Zeugnisse mit eingereicht werden.
Dies alles setzt eine neue Haltung der Regierung Japans voraus. Die wird nur entstehen, wenn es permanent hochrangige Gespräche mit Japan gibt, in denen die Überlebenden eine aktive Rolle einnehmen. Dafür wünschen wir uns ein ständiges Forum. Das kann von einer internationalen Initiative gefordert, von NGOs und Regierungen als ständige Friedens- und Zukunftskonferenz angeregt werden und von der UN, einigen neutralen Staaten, dem OHCHR und UN-WOMEN angeleitet werden. An den Gesprächstischen sitzen 50 Prozent Frauen, die betroffenen Frauen legen Zeugnis ab, Historiker_innen, Jurist_innen, Menschenrechtsexpert_innen, Mediator_innen begleiten die Ergebnisfindung.
Was tun?
Es ist erschreckend, dass die Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen während des „Asien-Pazifik-Krieges“ Japans seitdem ungebrochen – wie in allen Regionen der Welt – gerade Frauen treffen und sie langfristig damit zu „schwachen“, sprich „rechtlosen“ Mitgliedern der Gesellschaft marginalisiert werden.
Frauendiskriminierung, Klassendiskriminierung und Rassismus erhalten so eine in die Zukunft verlängerte tiefe, innere, psychologische Spur des Leidens. So entsteht eine Deformation in vielen Gesellschaften, das verstehen wir in Deutschland nur allzu gut. Dass Japan die Anerkennung des Unrechts verweigert, wirkt wie anhaltende Gewalt auch in der zweiten und dritten Generation weiter.
Deutsche Frauenverbände- und Netzwerke können sich gemeinsam weiter für das Recht der „Trostfrauen“ einsetzen. Das kostet viel Mühe, wird sich aber für jede einzelne Frau und ihre Würde lohnen. Es lohnt sich für die Zukunft der Gesellschaften in Asien, einschließlich Japans, und den globalen Frieden. Achten Sie auf Aktionen, die das Korean Council international vorbereitet und die Sie oft auch zuhause umsetzen können. Beteiligen Sie sich im Aktionsbündnis Courage Kim Hak-soon für Aussöhnung im Asien Pazifik Raum, kooperieren Sie mit koreanischen Frauengruppen, japanischen Fraueninitiativen und der Frauengruppe im Koreaverband in Deutschland. Sie können beim Südkoreabesuch das House of Sharing, das Museum zur Geschichte der Trostfrauen, oder Frauen des Korean Council besuchen oder sich gegenüber ihren eigenen Regierungsvertreter_innen für die Frauen einsetzen. Vor allem aber: Lassen Sie die Überlebenden wissen, dass sie nicht vergessen sind.
Chung Noh Gross ist Vertreterin der koreanischen Friedensgruppe in Deutschland, Marion Böker Beraterin für Menschenrechte & Genderfragen (boeker-consult); beide sind aktiv im „Courage Kim Hak-soon-Aktionsbündnis zur Aussöhnung im Asien-Pazifik-Raum“. – mehr unter www.buendnis-kimhaksoon.de
Anmerkungen
1) Das IV. Haager Abkommen betrifft die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (1907), das Internationale Abkommen zur Unterdrückung des Handels von Frauen und Kindern (1921), die Genfer Konvention (1929) und das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangsarbeit (1930). Vgl. www.deutscher-frauenring.de/aktivitaeten/aktivitaeten/seminare/2013/internationales-seminar/dokumentation-der-tagung
2) Vgl. Christa Paul: Zwangsprostitution von Mädchen und Frauen im Nationalsozialismus, in: Barbara Drinck und Chung Noh Gross (Hgg.): Erzwungene Prostitution in Kriegs- und Friedenszeiten. Bielefeld 2006, S. 91 ff. Heute gibt es trotz verbesserter Stellung der Frauen eine Steigerung von Zwangsversklavung und sexualisierter Kriegsgewalt gegen Mädchen und Frauen durch terroristische Banden wie D'aesh oder Boko Haram und in vielen Kriegen.
6) Report by the Japan Federation of Bar Associations on the „Seventh and eighth periodic reports of States parties due in 2014, Japan“, 19.03.2015, S. 69-73; S. 73, Para 215 zeigt, wie die Regierungshaltung Gewalt gegen Frauen (hate speech) fördert: Im Februar 2013 sandte eine japanische Rockband eine CD mit Songs wie „Kill old prostitutes and slash Koreans“ an das House of Sharing in Gwangju (Gyeonggi Province); koreanische Übersetzungen lagen bei. Das House of Sharing ist eine zivilgesellschaftliche Einrichtung zur Ehren der „Trostfrauen“, auch der in Japan lebenden Koreanerinnen, und für die Dokumentation der Kriegsverbrechen.
7) Eine Referenz könnte der Fall Drake v. N. Z., Comm. 601/1994, U.N. Doc. A/52/40, Vol. II, at 273 (HRC 1997), sein. http://www.worldcourts.com/hrc/eng/decisions/1997.04.03_Drake_v_New_Zealand.htm
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