Ausgabe 2 / 2007 Artikel von Claudia Franke

Verraten und verkauft

Frauenhandel in die Prostitution

Von Claudia Franke

Wer sich mit dem Thema Prostitution auseinandersetzt, wird häufig auch mit dem Thema Zwangsprostitution konfrontiert. Um es gleich vorweg zu schicken: Mit dem Wort Zwangsprostitution habe ich Probleme. Zwar ist Zwangsprostitution ein Begriff, der uns schnell vermittelt: Das ist Unrecht! Aber unser Blick wird ausschließlich auf Frauen gelenkt, die zur Prostitution gezwungen werden.

Das ist eine viel zu einseitige Vorstellung von der Realität betroffener Frauen. Ich verwende daher lieber die Bezeichnung „Frauenhandel in die Prostitution“. Frauenhandel ist international als Menschenrechtsverletzung definiert und anerkannt. Neben Frauenhandel in die Prostitution gibt es den Frauenhandel in die Ehe und den Frauenhandel in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse.

Ein weiteres Problem ist, dass Prostitution häufig mit Frauenhandel und Zwangsverhältnissen gleichgesetzt wird. Die Begrifflichkeiten werden vermischt, und das führt zu falschen Darstellungen. Prostitution ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Frauenhandel – nicht jede Prostituierte ist Opfer von Frauenhandel. Es ist sehr wichtig, hier genauestens zu differenzieren. Prostitution ist in Deutschland erlaubt, und die Entscheidung einer Frau, in der Prostitution arbeiten zu wollen, ist zu respektieren. Frauenhandel hingegen ist eine Menschenrechtsverletzung, die verurteilt werden muss und für die die Täter/ innen zur Verantwortung gezogen werden müssen.


Situation betroffener Frauen

Auf dem Hintergrund des weltweiten Armutsgefälles sind in Deutschland hauptsächlich Migrantinnen von Frauenhandel betroffen. Seit dem Zusammenbruch des sozialistischen Systems stammten die betroffenen Frauen mehrheitlich aus Mittel- und Osteuropa, daneben auch aus Afrika und Lateinamerika. Seit der EU-Erweiterung im Jahr 2004 stellen wir fest, dass zunehmend Frauen aus dem Balkan und Asien Opfer von Frauenhandel werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass nach wie vor Frauen aus den neuen EU-Staaten betroffen sind, in Norddeutschland z.B. besonders aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Neue Entwicklungen lassen zudem befürchten, dass zunehmend reguläre Au-Pair-Verhältnisse für Frauenhandel missbraucht werden. Insgesamt ist von einer hohen Dunkelziffer betroffener Frauen in Deutschland auszugehen, denn nur ein Bruchteil dieser Menschenrechtsverletzungen wird tatsächlich bekannt (jährlich ca. 1.000 bis 1.500 laut Lagebild des BKA und den Erkenntnissen von NGOs). Genaue Schätzungen über das wahre Ausmaß des Frauenhandels existieren jedoch nicht.

Die Situation von Frauenhandel in die Prostitution betroffener Frauen ist von tiefer, umfassender Demütigung und Entwürdigung durch die Täter/innen gekennzeichnet. Dabei gibt es unterschiedliche Wege, wie Frauen in die Bedrohungs- und Gewaltspirale der verschiedenen Tätergruppen gelangen können. Einige Frauen werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen für angeblich lukrative Tätigkeiten in Deutschland oder Westeuropa angeworben – in Aussicht gestellte Jobs sind z.B. Kellnerin, Tänzerin oder Haushaltshilfe. Bewusst wird ihnen die Information vorenthalten, dass sie für die Arbeit in der Prostitution vorgesehen sind. Die Anwerber/innen stammen teilweise aus dem nahen Lebensumfeld der Frauen (Bekannte, Freunde, Nachbarn), so dass die angeworbenen Frauen wenig Anlass zu Misstrauen gegenüber den „Angeboten“ sehen.

Einige Frauen wussten von vornherein, dass sie in der Prostitution arbeiten sollen. Sie haben sich aus unterschiedlichen Gründen dafür entschieden, Prostitution als Mittel zu nutzen, um ihre Lebensperspektiven zu verbessern. Aber auch diese Frauen sind dann Opfer von Frauenhandel, wenn ihre so genannte „auslandsspezifische Hilflosigkeit oder Zwangslage“ ausgenutzt wird, um sie auszubeuten, zu erpressen und ihrer Selbstbestimmung zu berauben.

Von den Tätern wird gegenüber den Frauen eine prekäre Abhängigkeitssituation aufgebaut, die mit subtiler psychischer Gewalt oder auch körperlicher Gewalt verstärkt wird:
– Frauen aus Nicht-EU-Staaten werden oftmals mit falschen Papieren ausgestattet
   oder ihnen werden die Papiere weggenommen.
– Es wird ein enormer Schuldendruck aufgebaut – entstehende Kosten für Einreise,
   Wuchermieten oder auch imaginäre Schulden sollen abgear¬ beitet werden.
– Es wird eine Drohkulisse aufgebaut, z.B. dadurch, dass den Frauen oder ihren
   Familien Gewalt angetan wird, dass die Familie über die Arbeit in der Prostitution
   informiert wird oder gute Verbindungen zur Polizei vorgetäuscht werden.
– Gleichzeitig wird den Frauen der gesamte Verdienst oder ein großer Teil davon
   abgenommen.

Aufgrund dieser Zwangssituation sowie fehlender Kenntnisse über ihre rechtlichen Möglichkeiten, der oftmals fehlenden deutschen Sprache und eines eventuell illegalen Aufenthaltes in Deutschland ist es für betroffene Frauen äußerst schwierig, dieser Situation zu entkommen. Eine Flucht und Kontaktaufnahme zur Polizei oder zu Beratungsstellen sowie eine Rückkehr in das Herkunftsland sind für die Frauen sehr erschwert. Zusätzlich erleiden betroffene Frauen durch die kontinuierliche Gewalteinwirkung und Fremdbestimmung oftmals schwere psychische Schädigungen, sie sind traumatisiert und befinden sich häufig in einem schlechten gesundheitlichen Zustand.


Ursachen für Frauenhandel

Selbstverständlich sind die Täter/innen Hauptakteure und Hauptschuldige der eklatanten Menschenrechtsverletzungen an Frauen. Ihr kriminelles Handeln orientiert sich an maximalen Gewinnen bei möglichst geringem Risiko, dass ihre Straftaten aufgedeckt und verurteilt werden.

Ein weiterer Kernpunkt sind die prekären Lebensbedingungen von Frauen in vielen Staaten. Es herrscht Armut, Arbeitslosigkeit, keine soziale Absicherung, Frauen haben z.T. weniger Zugang zu Bildung und Arbeit. Gleichzeitig haben Frauen das ökonomische Überleben ihrer Familien zu sichern. Diese Perspektivlosigkeit führt Frauen dazu zu migrieren und auf den globalisierten Märkten nach Arbeit zu suchen.

Aber auch die europäische Abschottung gegenüber MigrantInnen kann zu den Ursachen für Frauenhandel gezählt werden: Eine legale Arbeitsmigration nach Deutschland ist nahezu unmöglich – auch Frauen aus den neuen EU-Staaten haben in Deutschland faktisch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Diese Situation machen sich Tätergruppen für illegale Geschäfte zunutze.


Bekämpfung von Frauenhandel und Opferschutz

Die genannten Straftaten an Frauen sind im deutschen Strafgesetzbuch als „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ (§232 StGB) erfasst. Menschenhandel wird je nach Tatbestand mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Die Grenzüberschreitung ist im Übrigen keine Voraussetzung für das Vorliegen von Menschenhandel. Das heißt, auch deutsche Frauen können Opfer von Menschenhandel werden (und werden es zunehmend). Jedoch ist festzustellen, dass in Deutschland nur wenige Straftaten des Menschenhandels aufgedeckt werden und noch viel weniger Täter rechtskräftig verurteilt werden. Das Delikt Menschenhandel ist einerseits sehr schwierig zu ermitteln und nachzuweisen. Andererseits zeigt sich, dass längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um effektiv gegen Menschenhandel vorzugehen.

Das eigentlich Paradoxe aber ist, dass betroffene Frauen als Leidtragende
dieser Menschenrechtsverletzungen und wichtige Zeuginnen für die Strafverfolgung der Täter nur unzureichende Rechte in Deutschland haben. Zum Beispiel haben betroffene Migrantinnen keine Möglichkeit, ein längerfristiges Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu bekommen. Nur als Zeuginnen erhalten sie vorübergehend eine Duldung, z.T. auch Aufenthaltserlaubnis. Aber auch nur so lange, wie sie als Zeuginnen benötigt werden. Wird das Verfahren eingestellt oder ist nach einer Hauptverhandlung beendet, sind die betroffenen Frauen ausreisepflichtig.

Die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt in solchen Fällen lediglich nach Asylbewerberleistungsgesetz, das sind maximal 190 € / Monat. Es gibt weitere Problembereiche, die nicht im Sinne betroffener Frauen gelöst sind. Nicht umsonst fordern Nichtregierungsorganisationen seit Jahren verbesserte, ganz konkrete und rechtlich verankerte Opferschutzkonzepte. (1)

Hilfsangebote für Betroffene

Unterstützung finden betroffene Frauen bei spezialisierten Fachberatungsstellen. Das sind Nichtregierungsorganisationen, die konkrete Hilfen anbieten. Die Unterstützungsangebote stehen allen betroffenen Frauen offen, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Frauen mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren oder nicht. Denn im Mittelpunkt der Beratungsarbeit stehen ausschließlich die Bedürfnisse, Interessen und Belange der betroffenen Frauen selbst. Fachberatungsstellen bieten muttersprachliche psychosoziale Beratung, sichere Unterbringung, Begleitung zu Behörden und im Gerichtsverfahren sowie konkrete Alltagshilfen an. Sie vermitteln medizinische Versorgung, Therapieangebote und Rechtsbeistand. Sie unterstützen die Frauen bei der Entwicklung von neuen Lebensperspektiven.

Fachberatungsstellen sind ein außerordentlich wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Opferschutzkonzeptes. Jedoch sind gerade die Fachberatungsstellen häufig nur unzureichend finanziert und dadurch personell extrem knapp besetzt. In einigen Bundesländern sind spezialisierte Fachberatungsstellen einem ständigen Überlebenskampf ausgesetzt. Und das, obwohl gerade deren Angebote außerordentlich wichtig für die bedarfsgerechte und spezifische Unterstützung betroffener Frauen sind.

Für die Arbeit in der Gruppe

Ziel: Sensibilisierung für die Situation von Frauenhandel betroffener Frauen; Klärung in der Gruppe, ob die Frauen intensiver zum Thema arbeiten möchten

Vorbereitung: Setzen Sie sich als Leiterin bitte vorher ausführlich mit dem Thema auseinander. Fragen Sie die Fachberatungsstelle Ihrer Region (zu finden unter: www.kok-buero.de: Hilfsangebote / Fachberatungsstellen bzw. auf dieser Seite unter „Service“) nach aktuellen Informationsmaterialien. Planen Sie genügend Zeit für die Gruppenarbeit ein: Erfahrungsgemäß erfordert die Komplexität des Themas viel Zeit. Achten Sie auf genügend Pausen zwischen den methodischen Einheiten. Bedenken Sie, dass das Thema viel Betroffenheit erzeugt, die in die Erkenntnis gewandelt werden kann, dass es viele kleine Schritte gibt, mit denen die Gruppe trotzdem handeln kann (z.B. Verbreitung der Faltblätter von Fachberatungsstellen, Spenden, weitere Beschäftigung mit dem Thema).

Ablauf

Assoziationen
Verteilen Sie Karten und Eddings. Bitten Sie die Teilnehmerinnen aufzuschreiben, was sie mit dem Begriff „Frauenhandel in die Prostitution“ verbinden. (3 Minuten) Jede Teilnehmerin stellt ihre Karten vor und kann den Begriff um eigene Gedanken ergänzen. Die Karten werden sichtbar aufgehängt. (10 Minuten) Geben Sie Ihrer Gruppe eine Definition von Frauenhandel in die Prostitution. (5 Minuten)

Hintergründe
Tauschen Sie sich im offenen Gespräch dazu aus, welche (prekären) Lebenssituationen von Frauen in den Herkunftsländern zu vermuten sind. Schreiben Sie Stichpunkte wie „hohe Arbeitslosigkeit“, „Perspektivlosigkeit“ mit. (10 Minuten) Ergänzen Sie die Aufzählung nach Abschluss des Gespräches (siehe oben). Schildern Sie, dass dies Gründe sind, weshalb Frauen nach Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Lebenssituation suchen. (5 Minuten)

Thematischer Input I
Schildern Sie die Methoden von Anwerbung, Bedrohung und Ausbeutung durch die Täter/innen. Stellen Sie den Straftatbestand Menschenhandel vor (kurz). Sagen Sie etwas zur Realität in Deutschland – weisen Sie etwa darauf hin, dass die Migrationspolitik Deutschlands sehr restriktiv ist und kaum Zuwanderungsmöglichkeiten (inkl. Aufnahme regulärer Arbeit) bestehen. (15 – 20 Minuten)

Sensibilisierung
Lesen Sie Ihrer Gruppe eine konkrete Fallbeschreibung einer betroffenen Frau vor (möglichst eine, die bis zum Ende des Prozesses reicht).  (10 Minuten)
Wenn genügend Zeit ist und Sie Erfahrung mit derartigen Reflexionsprozessen haben, lesen Sie Ihrer Gruppe zwei Fallbeispiele vor. Eines davon soll die Situation einer Frau beschreiben, die über ihre wahre Tätigkeit in Deutschland getäuscht wurde und dann in die Prostitution gezwungen wurde. Ein anderes soll die Situation einer Frau beschreiben, die wusste, dass sie in der Prostitution arbeiten wird und hier dann massiv ausgebeutet wurde. (Fallbeispiele finden Sie unter www.kok-buero.de: Frauenhandel / Frauenhandel in die Prostitution / Fallbeispiele oder auf dieser Seite unter „Service“ zum Herunterladen.)

Bitten Sie die Frauen, dass jede still für sich ihre Empfindungen / Gedanken zu dieser Frau bzw. diesen beiden Frauen sammelt. (5 Minuten)

Führen Sie nun ein offenes Gespräch darüber, ob Wertungen in diesen Empfindungen liegen. Thematisieren Sie insbesondere die Frage der „eigenen Schuld“. Hintergrund: Menschen, die sich mit der Lebenssituation Betroffener auseinandersetzen, neigen dazu, Frauen zu verurteilen, die wussten, dass sie in der Prostitution arbeiten würden. Es wird oft gedacht / gefühlt, dass solche Frauen selber schuld an ihrer Situation seien. Dahinter steht eine negative Bewertung von Frauen, die in der Prostitution arbeiten. So wird der Blick auf Opfer von Frauenhandel eingeengt – als Opfer werden oft nur Frauen empfunden, die tatsächlich in die Prostitution gezwungen werden. Die Realität ist aber, dass ein Teil der Frauen wusste, dass sie der Prostitution nachgehen würden. Diese Frauen sind dann von Frauenhandel betroffen, wenn Täter/innen ihre Situation ausnutzen und sie mit Bedrohungsszenarien ausbeuten! Wichtig ist, dass Sie mit der Gruppe herausarbeiten, dass die Schuld bei den Tätern, nicht bei den Frauen liegt. Denn sie beuten die Frauen aus, bedrohen sie und berauben sie ihrer Selbstbestimmung! (20 Minuten)

Thematischer Input II

Schildern Sie nun:
– dass die Dunkelziffer betroffener Frauen in Deutschland hoch ist und nur einige
   als Betroffene erkannt werden / Unterstützung finden;
– welche Rechte (kurz) und Unterstützungsmöglichkeiten (Fachberatungsstellen)
   Betroffene in Deutschland haben. Falls eine Fachberatungsstelle in Ihrer Näher
   arbeitet, weisen Sie auf diese hin.
Zeigen Sie auf:
– wie sehr die rechtlichen Regelungen auf Zeuginnen in Strafverfahren ausgelegt
   sind (Strafverfolgungsinteressen des Staates vor humanitärer Hilfe unter
   menschenrechtlichem Ansatz);
– wie Nichtregierungsorganisationen seit Jahren mittels Lobbyarbeit Veränderung
   dieser Situation fordern – beschreiben Sie z.B. die Forderungen der abpfiff-
   Kampagne, die ganz klar benennen, was noch getan werden muss (siehe Anm. 1)
(20 Minuten)

Weiterarbeit

Entscheiden Sie mit der Gruppe, ob diese an einer intensiveren Weiterarbeit zum Thema interessiert ist. Falls nicht, bitten Sie die Gruppe zu überlegen, ob sie sich vorstellen könnten, die Faltblätter der Fachberatungsstelle zu verbreiten bzw. eine Spende zu entrichten. (15 Minuten)
Falls ja:
– Nehmen Sie Kontakt zur Fachberatungsstelle auf. Vielleicht ergeben sich
   Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
– Empfehlen Sie den Spielfilm „Lilja 4 ever“, geeignete Literatur oder andere gute
   Medienmaterialien und die Internetseite www.kok-buero.de. Oder werten Sie eine
   Zeit lang die Presse zum Thema aus. Aktuelle und überregionale Mitteilungen
   finden Sie unter www.paperball.de (dort Stichwort Menschenhandel oder
   Zwangsprostitution eingeben).

Claudia Franke, Diplom-Sozialpädagogin, ist seit 2002 Koordinatorin und Fachberaterin bei contra – der einzigen Fachstelle gegen Frauenhandel in
Schleswig-Holstein (2 Mitarbeiterinnen auf 1,5 Personalstellen). Trägerin von contra ist das Frauenwerk der Nordelbischen Kirche. Sie war von 2004 – 2006 im Vorstand des KOK e.V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) und Vertreterin in der beim BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) angesiedelten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel.

Anmerkung:
1 Vgl. dazu die Forderungen der Kampagne „abpfiff – Schluss mit Zwangsprostitution“: für Abonnentinnen unter „Service“ zum Herunterladen vorbereitet; die Dokumentation der Kampagne mit umfangreichen Hintergundinformationen finden Sie unter www.frauenrat.de (Aktuelles / Kampagnen).

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