„Mama stopfte blaue Socken mit gelbem Garn oder sah Schmutz, wo es blitzblank war. Meine Töchter durften den Garten nicht mehr betreten, weil sie angeblich die Wäsche dreckig machten.“ Als die Mutter von Torsten Möller (Name geändert) anfängt, „nicht nachvollziehbare Sachen“ zu machen, wohnt er mit seiner Frau und zwei Töchtern im Elternhaus. Als tragisch erlebt Torsten Möller das Abwehrverhalten des Vaters, der die Veränderung der Ehefrau nicht wahrhaben will. Nach der Diagnose Alzheimer raten die Ärzte, umgehend einen Heimplatz zu suchen. Während der Sohn die Pflege und externe Hilfen organisieren will, schaltet der Vater auf stur: „49 Jahre lang bin ich verheiratet, und dann passiert so was.“ Er lehnt Haushaltshilfe und Pflegedienst ab, hadert mit seinem Schicksal und lässt die Dinge laufen.
Die Vorhersage der Ärzte wird wahr: Der geistige Verfall der Mutter geht rasend schnell, die Situation eskaliert. Sie erkennt niemanden mehr, leidet unter Panikattacken und ist bisweilen aggressiv. Wenn sie sich bedroht fühlt, schreit sie laut aus dem Fenster. Torsten Möller beschreibt, wie er zwischen allen Stühlen sitzt. Nachts ist an Schlaf kaum zu denken. Bei der Arbeit steht er unter Hochdruck, ständig kommen Anrufe mit Hiobsbotschaften, und er muss kurzfristig nach Hause fahren. „Zum Glück war mein Arbeitgeber großzügig und verständnisvoll, sonst hätte ich meinen Job verloren“, meint er im Rückblick. Die Kinder, damals zwei und sechs Jahre alt, sind verstört und unglücklich. Mit seiner Frau hat er nur noch Streit, und sein Vater streitet mit der Schwiegertochter. „Ich war absolut in der Zwickmühle, wollte es allen recht machen. Mein Leben geriet aus den Fugen.“ (1)
Wenn Familienangehörige pflegebedürftig werden, verändert sich das Leben der gesamten Familie gravierend von einem Tag auf den anderen. Pflege ist nicht planbar; sie kann durch einen Unfall oder durch Krankheit verursacht werden oder altersbedingt sein, also junge und alte Menschen betreffen, und stellt die Angehörigen vor große Herausforderungen. Zunächst einmal müssen sie „damit fertig werden“, dass der Partner/die Partnerin, die Mutter/der Vater oder der Sohn/die Tochter den eigenen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann und zum „Pflegefall“ geworden ist. Pflegende Angehörige müssen ihren eigenen Alltag völlig neu organisieren, um den Alltag des/der Pflegebedürftigen organisieren zu können. Physische und psychische Belastungen müssen bewältigt werden. Pflege bedeutet:
– Rufbereitschaft rund um die Uhr: freie Zeit, Pläne und soziale Kontakte schwinden.
– Tagesablauf, Ruhe und Schlaf sind fremdbestimmt, nächtliche Störungen kommen hinzu.
– Schweres Heben, enge Räume, fehlende Hilfsmittel und Mangel an Fachkenntnissen belasten die Gesundheit.
– Räumliche Nähe, Abhängigkeit und eingefahrene Beziehungsmuster führen zu Aggressionen und Unzufriedenheit.
– Belastende Intimpflege: Scham, Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein sind bestimmende Gefühle für die Pflegebedürftigen und Pflegenden.
– Entscheidungen, finanzielle Lasten, zusätzliche Hausarbeit und Arztbesuche machen Anspannungen zum Dauerzustand.
– Schwerstarbeit und fehlende Anerkennung schwächen den Körper bis hin zu ausgeprägten körperlichen und seelischen Schäden.
– Während in der Kindererziehung Erfolge zu sehen sind, erleben Pflegende den fortschreitenden körperlichen und/oder geistigen Verfall der/des zu Pflegenden als „Misserfolg“.
Angesichts dieser Belastungen könnte man meinen, die einzig wahre Lösung bestünde im Ausbau der stationären Pflege. Aber auch wenn durchaus die Notwenigkeit besteht, die stationäre Pflege hinsichtlich der Qualität und Quantität auszubauen, kann niemand ernsthaft das Ziel verfolgen, alte, kranke und behinderte Menschen nur noch in „Heimen“ pflegen zu lassen. Erstens gehört es zum weitestgehenden Erhalt der Lebensqualität der Pflegebedürftigen, wenn sie möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, und zweitens wollen auch die Angehörigen sich nicht auf diesem Wege ihrer Verantwortung entziehen. Umfragen haben ergeben, dass emotionale Bindungen, moralische Verpflichtung und Verantwortungsgefühl aber auch religiöse Gründe ausschlaggebend dafür sind, dass sich Familienangehörige um ihre Pflegebedürftigen kümmern und Verantwortung übernehmen wollen. (2) Allerdings streben die Familienangehörigen nicht an, dafür die Erwerbstätigkeit vollständig aufzugeben. Andererseits ist es kaum vorstellbar, dass pflegende Angehörige die Belastungen der Pflege mit einer Erwerbsarbeit vereinbaren können – und daher müssen wir uns genau dieser Frage widmen.
Bereits in der politischen Debatte ist der Vorschlag, für pflegende Angehörige für den erforderlichen Zeitraum eine Freistellung von der Erwerbsarbeit zu erreichen und sie mit einem guten „Wiedereinstiegs-Programm“ erneut zu integrieren. Gegen eine längerfristige Freistellung spricht aber einiges:
– Diese Rechnung ist schon nach einer Auszeit für Kindererziehung nicht aufgegangen. Viele Frauen (leider betrifft es immer noch überwiegend Frauen) erhalten nach der Elternzeit nicht den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz, sondern landen auf Arbeitsplätzen weit unter ihrem Qualifikationsniveau.
– Pflege ist weder in der Dauer noch im konkreten Verlauf planbar, deshalb ist auch eine eventuelle Länge der Auszeit nicht planbar.
– Die beschriebenen Belastungen würden bei einem Ausstieg aus der Erwerbsarbeit zur völligen Isolierung der Pflegenden führen. Außenkontakte sind aber erforderlich und können die Belastungen erträglicher machen.
– Pflegende Angehörige sind überwiegend im fortgeschrittenen Alter – und mit „50 plus“ ist ein Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Auszeit kaum machbar.
Das System Elternzeit ist also nicht auf die Pflege übertragbar. Das heißt, es müssen neue Wege gefunden werden, und bei genauer Betrachtung ist ein ganzes Maßnahmenpaket erforderlich. Viele Verbände wie z.B. die Gewerkschaften im DGB und der Deutsche Frauenrat haben Lösungsvorschläge entwickelt und sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, dass es nicht gewollt sein kann, dass Frauen (leider betrifft es überwiegend Frauen, das Eingangsbeispiel von Torsten Möller ist eine Ausnahme) von der „Erziehungsfalle“ in die „Pflegefalle“ tappen und gänzlich vom Arbeitsmarkt verschwinden. Das Primat der Pflegeversicherung „ambulant vor stationär“ kann nicht bedeuten, dass Familien und ihre pflegebedürftigen Angehörigen bei der Lösung ihrer Probleme allein gelassen werden.
Es gibt in Deutschland rund 2,1 Mio. Pflegebedürftige, davon werden rund 1,4 Mio. zu Hause gepflegt. (3) Die Sozialforschungsstelle Dortmund hat ermittelt, dass bis 2050 die Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,4 Mio. steigen wird. (4) 73 Prozent der Haupt-Pflegepersonen sind Frauen. Weitere wichtige Fakten: (5)
Alter der Hauptpflegepersonen:
bis 39 Jahre alt: 11 %
40-54 Jahre alt: 27 %
55-64 Jahre alt: 27 %
65-79 Jahre alt: 26 %
80 Jahre und älter: 7 %
Erwerbsstatus der Hauptpflegepersonen:
Vollzeit: 19 %
Teilzeit (bis 30 Std.): 15 %
geringfügig beschäftigt: 6 %
nicht erwerbstätig: 60 %
Dauer der Pflege:
bis 4 Jahre: 46 %
5-9 Jahre: 21 %
10-14 Jahre: 15 %
15-24 Jahre: 7 %
25 Jahre und mehr: 6 %
Unbekannt: 7 %
Intelligente Arbeitszeitregelungen
Angesichts dieser Fakten ist eine Pflegezeit in Form eines völligen Ausstiegs aus der Erwerbsarbeit nicht der adäquate Weg. Vielmehr sind intelligente Arbeitszeitregelungen erforderlich. Der Gesetzgeber, die ArbeitgeberInnen und Gewerkschaften sind gefordert, diese zu realisieren, damit für pflegende Angehörige der tägliche Zeitstress abgemildert werden kann. Wichtige Anforderungen sind:
– Für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung zu verbessern.
– Während dieser Zeit müssen sie einen Kündungsschutz haben und
nach der Pflegezeit ein Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Vollzeitarbeitsplatz.
– Für Not- und Härtefälle, z. B. für die Begleitung im Sterbeprozess, muss es einen Rechtsanspruch auf kurzfristige und kurzzeitige Freistellung geben, denkbar sind 6 Monate innerhalb eines Zeitkorridors. Diese befristete Freistellungsregelung muss auch in Anspruch genommen werden können zu Beginn der Pflege, um diese z. B. mit der Familie und dem ambulanten Pflegedienst zu organisieren.
Diese Arbeitszeitregelungen können in einem neu zu schaffenden Pflegezeitgesetz geregelt werden oder im bereits bestehenden Teilzeit- und Befristungsgesetz. Allerdings können die in diesem Gesetz festgesetzten Ankündigungsfris¬ ten für die Inanspruchnahme nicht gelten. Wie gesagt: Pflege ist nicht planbar und deshalb kann die erforderliche Reduzierung der Arbeitszeit oder kurzzeitige Freistellung nicht längerfristig angekündigt werden. Außerdem gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. Dieser Schwellenwert kann für die geforderten Arbeitszeitregelungen für pflegende Angehörige keine Gültigkeit haben, denn dann würden alle ausgeschlossen, die in kleinen Betrieben arbeiten.
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus – und auch schon jetzt ohne die erforderlichen gesetzlichen Regelungen – sind die Arbeitgeber und Betriebsräte gefordert, eine gute betriebliche Praxis zu schaffen. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Aufgabe der Betriebsräte definiert, Pflege gehört dazu. Und wenn alle Beteiligte genau hinschauen, werden sie die Probleme der Beschäftigten sehen und können Abhilfe schaffen. Ebenso können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gute Arbeitszeitregelungen, die den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen gerecht werden, in den Tarifverträgen festlegen.
Gute Pflegedienstleistungen
Arbeitszeitregelungen allein werden nicht ausreichen, um die häusliche ¬ Pflege zu stärken. Pflegende und Pflegebedürftige brauchen professionelle Hilfe durch bezahlbare und qualitativ hochwertige Pflegedienstleistungen. Dies sicherzustellen ist der Staat gefordert.
Nebenbei bemerkt, der Ausbau der Pflegedienstleistungen hat auch einen beschäftigungswirksamen Effekt. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 sind immerhin 250.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Aber auch Schwarzarbeit nimmt seit einigen Jahren zu. Über die Zahl der illegal tätigen Pflegerinnen aus dem Ausland gibt es nur Schätzungen. Oft sind es osteuropäische Frauen, die in ihrem Heimatland unbezahlten Urlaub nehmen und sich für zwei bis drei Monate in deutschen Pflegehaushalten zu einem „günstigen“ Tarif von 600 – 1000 Euro rund um die Uhr um die Pflegebedürftigen kümmern. (6) Nichts gegen ausländische Pflegerinnen! Aber Mängel in unserem sozialen System – die geringe Wertschätzung der Pflegearbeit und dementsprechend die geringe Entlohnung – dürfen nicht durch illegale Arbeit verdeckt werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte über den Stellenwert der Pflegearbeit ist dringend erforderlich und würde eine bessere Entlohnung unterstützen. Pflege muss als Teil der Daseinsvorsorge für Betroffene jeden Alters und als gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Aus diesem Verständnis kann die Einsicht wachsen, dass familiäres und ehrenamtliches Engagement zwar notwendig ist, aber seine Grenzen hat.
Nur ein gut ausgebautes Netz von professionellen ambulanten Pflegediensten kann eine stationäre Pflege verhindern oder mindestens hinauszögern. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind auf ein flexibles, an ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Angebot angewiesen. Dazu gehören auch Angebote der Tagespflege, Nachtpflege und kurzzeitigen stationären Pflege für den Urlaub der Pflegenden. Potentiell Pflegebedürftige und Pflegende müssen Beratung in Anspruch nehmen können, um den Pflegebedarf und die Pflegefähigkeit richtig einschätzen zu können und angemessene professionelle Hilfe zu ermitteln. Vor allem aber muss Pflegetätigkeit als gesellschaftlich notwendige Arbeit gesehen werden, d.h., dass die soziale Absicherung zu verbessern ist, wenn die Erwerbsarbeit beeinträchtigt wird: Pflegende dürfen beim Wechsel von der Vollzeit in Teilzeit bzw. bei der Wiederaufnahme der Arbeit und im Alter keine Nachteile erfahren. Um Pflege zu vermeiden oder hinauszuzögern, muss die Prävention eine höhere Bedeutung bekommen. Soziale, gesundheitliche und hauswirtschaftliche Fähigkeiten von potentiell Pflegebedürftigen müssen erhalten und gefördert werden. Alternativer Wohnformen können beispielsweise dazu dienen und müssen modellhaft gefördert werden.
Im Zuge der Reform des Gesundheitswesens bzw. der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Reform der Pflegeversicherung bereits in Vorbereitung. Der Reformbedarf liegt auf der Hand: Die Beiträge reichen nicht, um die Kosten zu decken, und die Zahl der Pflegebedürftigen wird zunehmen. Ohne auf den gesamten Reformbedarf der Pflegeversicherung einzugehen, können die beschriebenen Anforderungen an Pflegedienstleistungen eine Messlatte sein, die politischen Reformvorhaben aus frauenpolitischer Sicht zu bewerten. Wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen werden und deren Finanzierung nicht sichergestellt wird, geht die Reform zu Lasten der Frauen und zwar in jeder Hinsicht: als pflegende Angehörige, als professionell Pflegende und als Pflegebedürftige – in jeder Gruppe sind die Frauen in der Mehrzahl.
Vernetzt Denken und Handeln
Vielfach ist zu hören, dass das bürgerschaftliche Engagement, also das Ehrenamt in der Pflege gestärkt werden müsse. Das kann durchaus sinnvoll sein, aber Ehrenamtliche könne professionelle Pflege nicht ersetzen – und wollen das auch nicht. Vielmehr stellt sich die Frage, was sich diejenigen dabei denken, die diese Debatte führen, z.B. PolitikerInnen, hauptamtliche Funktionäre des Ehrenamtes, Anbieter von Pflegedienstleistungen. „Das tröstende Wort“ ist im Leistungskatalog der Pflegeversicherung nicht enthalten. Es ist aber davon auszugehen, dass PflegerInnen ihren Beruf gewählt haben, weil sie gerne einen „Dienst am Menschen“ verrichten wollen – und dazu gehört auch „das tröstende Wort“; nicht nur der Körper ist pflegebedürftig. Wenn Pflege noch weiter in Einzeltätigkeiten gegliedert und diese von unterschiedlichen Personen und Einrichtungen ausgeführt werden, entspricht das nicht dem ganzheitlichen Menschenbild und verändert zudem das Berufsbild der PflegerInnen. Es kann nicht schaden, wenn dieser Aspekt mit in den Katalog des Reformbedarfs genommen würde.
Professionelle Pflege kann von Ehrenamtlichen sinnvoll unterstützt werden, wenn es eine gemeinsame Abstimmung gibt. Ein richtig gutes Konzept kann entwickelt werden, wenn alle Beteiligten (Pflegebedürftige, sofern sie dazu in der Lage sind, pflegende Angehörige, PflegerInnen, Anbieter von Pflegedienstleistungen und Ehrenamtliche) gemeinsam abstimmen, wer welche Dienstleistungen wann erbringen kann. Zahlreiche Projekte beweisen, dass diese Vernetzungsideen keine „theoretische Spinnerei“ sind, sondern durchaus realisierbar. So sind im Rahmen eines professionell durchgeführten DGB-Projektes potentielle Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Anbieter von Pflegedienstleistungen nach ihrem Bedarf bzw. ihren Leistungsangeboten befragt worden, die Ergebnisse wurden allen präsentiert und alle Beteiligten zusammen geführt.
– Sicherlich kann eine örtliche Frauengruppe, auch wenn viele engagierte Frauen mitarbeiten, keine Projekte initiieren und umsetzen, die sonst von Profis bearbeitet werden. Aber eine Frauengruppe kann dem Netzwerkgedanken folgend ein „niederschwelligeres“Angebot entwickeln und ein Netzwerk mit pflegenden Angehörigen ins Leben rufen. Möglicherweise sind einzelnen Gruppenmitgliedern pflegende Angehörige oder Familien mit Pflegebedürftigen bekannt. Es könnte ein Anreiz sein, wenn zum ersten Treffen der potentiellen Netzwerkerinnen eine kompetente Referentin eingeladen wird und eine professionelle Pflegerin, die ein offenes Ohr für die Sorgen und Fragen der Familienangehörigen hat.
– Einzelne Gruppenmitglieder können sich für Abenddienste anbieten, damit pflegende Familienangehörige einmal mit FreundInnen ausgehen können.
– Die Frauengruppe kann sich selbstverständlich mit den hier beschriebenen Situationsbeschreibungen und Positionen auseinandersetzen, sich selbst eine Meinung bilden und diese in die Reformdebatte einbringen.
– Die Frauengruppe kann gemeinsam beraten: „Wie wollen wir im Alter leben?“ und viele schöne Ideen entwickeln – von der „Alten-Wohngemeinschaft“ über Mehrgenerationenhäuser bis hin zu …
– Und nicht zuletzt: In vielen Frauengruppen werden Frauen sein, die selbst Angehörige pflegen. Für ihre besondere Lage sensibel zu sein, sie zu ermutigen, über ihre Probleme zu sprechen – und nach Möglichkeit Unterstützung anzubieten oder zu organisieren – wäre bereits eine große Hilfe.
Maria Kathmann, 56 Jahre, arbeitet seit 20 Jahren beruflich in der Frauenpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Sie gehört zur Abteilung Gleichstellungs- und Frauenpolitik im DGB-Bundesvorstand. Derzeit ist sie Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates.1 Beate Eberhardt, Info-Brief, Frau geht vor, 4/05
2 siehe: www.uke.uni-hamburg.de/eurofamcare
Anmerkungen
1 Beate Eberhardt, Info-Brief, Frau geht vor, 4/05
2 siehe: www.uke.uni-hamburg.de/eurofamcare
3 Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2003 (siehe: www.destatis.de; Stichwort „Pflege“ in die Suchfunktion der Seite eingeben)
4 Projektbericht sfs, Mai 2003 (siehe: www.sfs-dortmund.de)
5 Quellen: Infrastet Sozialforschung (siehe: www.infratest-sofo.de)
6 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege geht davon aus, dass mehr als 60.000 osteuropäische Pflegerinnen illegal in Deutschland tätig sind.
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