Im Januar 2014 geht die junge tunesische Demokratie in ihr drittes Jahr. Aus zunächst wirtschaftlich motivierten Protesten wurde im Frühjahr 2011 eine Massenbewegung, die nicht nur den tunesischen Herrscher Zine El-Abidine Ben Ali aus dem Amt fegte, sondern auch die autoritären Regime Libyens, Ägyptens und Jemens zu Fall und selbst stabile Autokratien der Region wie Algerien und Saudi-Arabien ins Wanken brachte. Der „Arabische Frühling“ war angebrochen.
Die Revolutionen zeigten ein ungewohntes Gesicht der arabisch-islamischen Welt: Junge und gebildete Mittelschichten, per Facebook organisiert, forderten bürgerliche Freiheiten und schließlich die Demokratie. Unter ihnen, ganz besonders in Tunesien, viele Frauen.1 Als Gewerkschafterinnen und zivilgesellschaftliche Aktivistinnen, als Bloggerinnen und Oppositionelle, verschleiert wie unverschleiert haben sie maßgeblich zur Revolution und zu ihrem Gelingen beigetragen.
Drei Jahre nach der Revolution ist der Demokratisierungsprozess in Tunesien zwar vorangeschritten, aber in vieler Hinsicht hinter den Erwartungen der TunesierInnen zurückgeblieben. Noch ist keine neue Verfassung verabschiedet, zwei politische Morde haben das Land dieses Jahr erschüttert und nicht zuletzt beklagen viele Frauen, dass ein zunehmendes Klima der Islamisierung ihre Rechte auf politischer Ebene bedroht und im Alltag konkret einschränkt.
Tatsächlich haben die Tunesierinnen viel zu verlieren: Das in der arabischen Welt lange einzigartige Personenstandsrecht, der Code de Statut Personnel (CSP), stellte sie bereits 1956 grundsätzlich den Männern gleich und verlieh ihnen weitgehende Rechte, wie das Recht auf Scheidung oder Abtreibung. Unter den autoritären Regimen von Habib Bourguiba und Ben Ali etablierte sich eine Tradition des „Staatsfeminismus“.2 In diesem Rahmen wurden Frauenrechte zwar stetig erweitert, allerdings ohne sie konsequent in der traditionell-konservativen Mehrheitsgesellschaft zu verankern.
2011 gewinnt die islamistische Ennahda-Partei die ersten nationalen Wahlen und wird stärkste Partei in der Übergangsregierung an der Spitze der Verfassungsgebenden Versammlung (Assemblée Nationale Constituante, im Folgenden ANC). Die in ihren Oppositionsjahren brutal unterdrückte islamistische Bewegung beginnt nun, islamische Tendenzen in der Gesellschaft zu stärken und religiöse Grundsätze in der Verfassung zu verankern. Frauenrechte werden zum Streitgegenstand einer tiefen ideologischen Konfliktlinie zwischen islamistischer Regierung und säkularer Opposition und riskieren, als Verhandlungsmasse betrachtet und eingeschränkt zu werden.
Frisst die Revolution also ihre tunesischen Töchter? Um diese Frage beantworten zu können, wollen wir zunächst einen Überblick über die Geschichte und Tradition von Frauenrechten in Tunesien geben, um dann aktuelle Debatten zu den Folgen des Arabischen Frühlings für die Tunesierinnen und ihre Rechte zu reflektieren.
Die tunesische Frauenbewegung kann ihre Geschichte bis in die 1920er Jahre zurückverfolgen. Der Frauenrechtler und Gewerkschafter Tahar Haddad (1899-1935) veröffentlichte 1929 das Pamphlet Notre femme dans la charia et la société (Unsere Frau in der Scharia und in der Gesellschaft), worin er die Emanzipation der Frau, eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen durch eine Neuinterpretation des Islam und ihre stärkere Partizipation am öffentlichen und politischen Leben in Tunesien forderte. Seine Argumentation beruhte auf einem klugen Prinzip: Er definierte Frauenrechte nicht entgegen, sondern als genuinen Bestandteil der islamischen Religion, indem er sich auf die in Koran und Sunna3 formulierten Vorschriften stützte und die Texte entsprechend auslegte.
Wie so oft war dieser Vordenker der Frauenrechte seiner Zeit (zu) weit voraus. Zu Haddads Lebzeiten wurden seine Gedanken als umstürzlerisch und häretisch angesehen und er geriet in die berufliche und gesellschaftliche Isolation. Doch seine Ideen hatten bereits Wurzeln geschlagen. Nach und nach gründeten sich die ersten Frauenorganisationen, und die Thesen Haddads prägten schließlich den Diskurs einer ganzen Generation über die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Mit der Unabhängigkeit 1956 und dem Erlass des Personenstandrechts fanden viele Ideen Haddads Eingang in das Regierungsprogramm des ersten tunesischen Präsidenten Habib Bourguiba. Frauenrechte wurden zu einem zentralen Bestandteil des tunesischen Modernisierungsprogramms, das sich uneingeschränkt an westlichen Werten orientieren sollte. Die säkularen städtischen Mittelschichten, oftmals in Frankreich sozialisiert, unterstützten diese Ausrichtung und applaudierten Bourguiba, als dieser nicht nur symbolisch die tunesische Frau von ihrem Schleier und damit dem Symbol ihrer Unterdrückung befreite.4 Allerdings verkannte das autoritär durchgesetzte Programm die Verwurzelung einer großen Mehrheit der Bevölkerung in ländlichen, traditionellen Milieus. Der originär moderate tunesische Islam durchwirkt das Alltagsleben im privaten wie im öffentlichen Bereich, und der geforderte Rückzug der Religion aus allen öffentlich-politischen Belangen stieß dort auf wenig Verständnis. Mit der Einführung des CSP wurde Tunesien so zwar de jure das fortschrittlichste arabische Land in Bezug auf Frauenrechte, aber gleichzeitig bestanden, insbesondere jenseits der großen Küstenstädte, traditionelle, oftmals patriarchalisch geprägte Familien- und Gesellschaftsstrukturen weiter.
Die Politik des Staatsfeminismus wurde unter der Regierung Ben Ali (1987-2011) weitergeführt. Das Regime baute Frauenrechte zwar weiter aus, versäumte aber erneut, in der Bevölkerung um Akzeptanz für diese Entwicklungen zu werben. Zivilgesellschaftliche Fraueninitiativen und -organisationen wurden streng kontrolliert und galten als regimenah; auch sie konnten diese Aufgabe also schlecht ausfüllen. Gleichzeitig wuchs, aufgrund der Unterdrückung in Tunesien zumeist im Exil, eine mächtige Opposition heran, die sich vor allem durch Rückbesinnung auf islamische Werte und eine Abkehr vom „Verwestlichungskurs“ des Regimes profilierte. Aus der losen Bewegung ging schließlich die Partei Ennahda („Wiedererwachen“) hervor.
In der tunesischen Revolution 2011 haben Frauen eine herausragende Rolle gespielt. Als Akteurinnen in der ersten Reihe reagieren sie schnell, als sich aus dem Aufstand der armen Bevölkerungsschichten eine zunehmend politische Revolution entwickelt. Gemeinsam und Seite an Seite mit den tunesischen Männern treten sie für demokratische Bürgerrechte ein: „Dignité, liberté, égalité“, „Würde, Freiheit und Gleichheit“ sind die Schlagworte dieser Forderungen.
Nach dem überraschend schnellen Rückzug des Präsidenten und seiner Regierung offenbart sich in den folgenden Monaten das politische Vakuum, das die jahrelange Unterdrückung jeglicher Opposition hinterlassen hat. Die Partei Ennahda, deren Führung sich erst spät der Revolution angeschlossen hat, kann als einzige Partei auf eine einigermaßen funktionierende Infrastruktur zurückgreifen und gewinnt im Oktober 2011 bei den nationalen Wahlen zur Verfassungsgebenden Versammlung die meisten Sitze in der ANC.
Um die gleiche Repräsentation von Frauen in der Verfassungsgebenden Versammlung zu gewährleisten, wurde für die Wahlen 2011 ein Paritätsgesetz erlassen. Dieses regelte, dass jede zur Wahl stehende Liste abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt sein sollte. Dass im Ergebnis lediglich 58 der 217 Abgeordneten weiblich sind (ca. 27 Prozent), liegt daran, dass die Listen zum überwiegenden Teil von männlichen Kandidaten angeführt wurden. Aufgrund der Zersplitterung des Parteiensystems – über 1500 Listen standen zur Wahl – gewannen viele Listen nur ein einziges Mandat, welches dann an den ersten Listenkandidaten ging. Ausnahme ist Ennahda, die 39 weibliche Abgeordnete stellt.
Sofort nach der Wahl begannen ANC und Zivilgesellschaft, Verfassungsentwürfe zu formulieren und zu diskutieren. Die säkulare Opposition formierte sich nach der Wahlniederlage neu und kritisierte gemeinsam mit einer aktiven Zivilgesellschaft die Islamisierungstendenzen, die sich in den ersten Entwürfen des Verfassungstextes deutlich zeigten. Zu einer Kulmination des Konflikts führte die von Ennahda vorgeschlagene Formulierung des Artikels 28. Hier wurden die Rechte der Frau hergeleitet aus ihrer Funktion innerhalb der Familie, wo sie den Mann ergänze. Große Teile der politisch aktiven Bevölkerung sahen in diesem Prinzip der „Komplementarität“ eine Relativierung der geforderten Gleichheit zwischen Frauen und Männern. Tausende demonstrierten am 13. August 2012 anlässlich des tunesischen Frauentages gegen den Artikel 28, und tatsächlich wurde er bald darauf gestrichen.
Im aktuellen vierten Entwurf betont -Artikel 20: „Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben gleiche Rechten und Pflichten. Sie sind gleich vor dem Gesetz, ohne jegliche Diskriminierung erleiden zu müssen.“ Damit wird zwar der Forderung nach Verankerung der Geschlechtergleichheit vor dem Gesetz, nicht jedoch im Gesetz nachgekommen. Die Formulierung entspricht in etwa dem Passus der Weimarer Verfassung in Deutschland: Dieser wurde 1948/49 durch die engagierte und parteiübergreifende Zusammenarbeit der vier „Mütter“ des Grundgesetzes in Artikel 3 wie folgt geändert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Ein vergleichbar klarer und eindeutiger Satz, der die Gleichberechtigung nicht nur hinsichtlich der staatsbürgerlichen Rechte von Frauen garantiert, ist in der tunesischen Verfassung nach wie vor nicht zu finden.
Das politische Empowerment von Frauen hängt eng mit ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit zusammen. Die tunesischen Frauen sind durch die seit der Revolution bestehende Wirtschaftskrise besonders stark betroffen. Einerseits erwerben zwar mehr Frauen als Männer einen Universitätsabschluss, andererseits sind sie dadurch besonders von der hohen Arbeitslosigkeit unter Hochqualifizierten betroffen, denen der tunesische Arbeitsmarkt keine adäquaten Perspektiven bieten kann. Die Folge: Gerade die jungen, hochgebildeten Frauen zieht es nach Frankreich, Kanada oder Deutschland, und ihr Potenzial kann nicht für den wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbau Tunesiens genutzt werden.
Zweitens sind insbesondere Frauen im ländlichen Raum nach wie vor strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt. Sie werden durch das islamisch geprägte Erbrecht benachteiligt, sind schlechter oder gar nicht versichert und bekommen nur sehr niedrige Löhne. Dabei gibt es gerade unter diesen Frauen viel unternehmerisches Potenzial: Kunsthandwerkerinnen und selbstständige Bio-Bäuerinnen, die oft entscheidend zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen, sind Beispiele erfolgreicher weiblicher Selbstständigkeit.
Bisher ist noch recht unklar, wie sich die politische Situation in Tunesien entwickeln und welche Auswirkungen dies für Frauen- und Menschenrechte haben wird. Es gibt jedoch Anlass zu vorsichtigem Optimismus: Opposition und Zivilgesellschaft haben sich bisher als äußerst wachsam und wehrhaft erwiesen. Den Erhalt der Frauenrechte durchzusetzen gilt als wichtiges Ziel nicht nur im feministischen Lager, sondern unter allen säkularen AkteurInnen. Doch wird ein Schlüsselaspekt für den Erfolg gerade darin liegen, den über Jahre konstruierten Widerspruch zwischen Islam und Frauenrechten aufzulösen und die religiösen Bevölkerungsschichten in den Transformationsprozess einzubeziehen. Im Kleinen gelingt dies bereits, wenn Frauen aus beiden Lagern – dem islamistischen und dem säkularen – gemeinsame Interessen entdecken und durchsetzen. Anstatt sie zu isolieren, arbeiten viele zivilgesellschaftliche Frauenrechtsorganisationen mittlerweile mit moderaten islamischen Frauenorganisationen zusammen, was gerade im ländlichen Raum Tunesiens neue Perspektiven für Dialog und Verständigung eröffnet.
Es ist von enormer Wichtigkeit, dass die Errungenschaften der tunesischen Frauen nicht ausgerechnet durch eine Revolution, an der sie größten Anteil hatten, gefährdet werden. Tunesien hat als „Vorzeigeland“ des arabischen Frühlings eine Signalwirkung, gerade auch für andere revolutionäre Staaten mit starken islamischen Akteuren. Wenn die Transformation zu einem demokratischen System gelingen soll, ist der Erhalt und der Ausbau der Frauenrechte unabdingbar:
Demokratie braucht Frauen!
Ziel:
90 Minuten
Material:
Flipchart, Stift, vorbereitete Metaplankarten, evtl. kopierte Infoblätter zu Ägypten (pdf-download)
Ablauf:
Impuls:
Wann haben Sie das letzte Mal demonstriert? Auf der Straße, mit Bannern und Parolen? Vielleicht haben Sie das ja auch noch nie gemacht bei einer Demo – aber bestimmt hatten Sie schon öfter Sympathien für andere Demonstrierende? Für was würden Sie heute auf die Straße gehen, für was würden Sie kämpfen, brüllen und alles riskieren?
– Tauschen Sie sich zu dritt oder viert darüber aus. Finden Sie heraus, ob Sie gemeinsame Anliegen haben.
Hinweis für die Leiterin: In ostdeutschen Regionen, bei denen davon auszugehen ist, dass viele 1989 bei den Demonstrationen dabei waren, kann hier auch
ein Austausch darüber stattfinden, was damals wie heute Werte sind, für die man einstehen möchte.
Murmelgruppen (ca. 15 Minuten)
– Die TN nennen per Zuruf jene Werte oder Ereignisse, für die sie auf die Barrikaden gehen würden. Eine Frau schreibt die Begriffe auf ein Flipchart. Bei Mehrfachnennungen wird der Begriff jeweils wieder unterstrichen.
Visualisierung (ca. 10 Minuten)
Input 1:
Die Leiterin informiert anhand des Artikels von Lukoschat/Belschner über die Frauen im Arabischen Frühling in Tunesien. – Sie legt drei Metaplankarten in die Mitte mit den Schlagworten der tunesischen Revolution: Würde, Freiheit, Gleichheit (ca. 15 Minuten)
Lied:
Da wohnt ein Sehnen tief in uns
Input 2:
Evtl. Faltblatt des WGT zu Ägypten ausgeben (als PDF-Download auf der WGT-Homepage im Bereich Download / Ägypten 2014) und die spezielle Situation der Frauen in Ägypten erläutern. Dabei sind v.a. die deutlich schlechtere Rechtsstellung und die häufigen sexuellen Übergriffe zu betonen.
Oder: kurze Einführung zu Ägypten als WGT-Land, dann Erläuterung der Situation der Frauen dort anhand von einer erweiterten Fassung der Landesvorstellung in der Liturgie
(www.weltgebetstag.de/de/service/downloads/aegypten-2014-ideen; Word-Dokument „S. 158″)
Die Leiterin legt vier weitere Metaplankarten mit den Schlagwörtern der ägyptischen Revolution in die Mitte: Brot, Freiheit, soziale Gerechtigkeit, Menschenwürde
ca. 10 Minuten
Was bedeuten diese Begriffe für Frauen dort und bei uns? Wofür will ich mich hier bei uns einsetzen? – Evtl. kann hier eine Organisation vorgestellt werden, die sich in Deutschland oder international für Frauenrechte engagiert (z.B. amnesty international, TERRE DES FEMMES, medica mondiale)
Austausch im Plenum (ca. 20 Minuten)
Lied:
Sister carry on oder: Der Tag, mein Gott, ist nun vergangen
Segen:
Gott segne uns und versorge uns aus der Tiefe göttlicher Liebe
mit Aufmerksamkeit, damit wir Anteil nehmen am Leben unserer arabischen Schwestern;
mit Zurückhaltung, damit wir fragen, hören und lernen anstatt zu urteilen;
mit Un-Verschämtheit, damit wir uns einsetzen für alle, die nach Freiheit und Gerechtigkeit rufen.
So segne uns Gott und führe uns liebevoll unsere Wege.
Amen
Dr. Helga Lukoschat studierte Germanistik, Politikwissenschaft und Geschichte und war anschließend als Journalistin und Publizistin tätig, u.a. als Redakteurin der tageszeitung. Sie ist Vorsitzende und Geschäftsführerin der EAF Berlin (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft) sowie Geschäftsführerin der Femtec. Hochschulkarrierezentrum für Frauen Berlin GmbH.
Jana Belschner, geb 1986, hat Politikwissenschaften studiert und Masterabschlüsse in „European Studies“ an der Viadrina und der Bilgi Üniversitesi Istanbul erworben. Sie hat wissenschaftlich zu den Transformationsprozessen in muslimischen Gesellschaften und dem Verhältnis von Religion und Politik gearbeitet.
Mehr unter: www.eaf-berlin.de und www.femtec.org
Vorschlag für die Gruppe: Ute Niethammer, Mitglied im Redaktionsbeirat ahzw
Anmerkungen
1) Dieser Artikel entsteht im Rahmen des deutsch-tunesischen Projekts „Demokratie braucht Frauen“. Es hat zum Ziel, die große Beteiligung von Frauen an der Revolution in die Stärkung ihrer politischen Partizipation auch im Transformationsprozess zu überführen. Weitere Informationen unter www.frauen-macht-politik.de
2) Vgl. Schröter, Susanne / Zayed, Sonia (2013):
Tunesien. Vom Staatsfeminismus zum revolutionären Islamismus, in: Schröter, Susanne (Hg.): Geschlechtergerechtigkeit durch Demokratisierung?
Transformationen und Restaurationen von Genderverhältnissen in der islamischen Welt, S.17-44.
3) Die Sunna beschreibt die Lebensweise des Propheten Mohammed und gilt nach dem Koran als zweite Rechtsquelle der islamischen Religion
4) Öffentlichkeitswirksam entschleierte Bourguiba eine der Zuschauerinnen, die zur Verkündigung des CSP erschienen waren.
Die letzte Ausgabe der leicht&SINN zum
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