Ausgabe 2 / 2022 Artikel von Margot Papenheim

Vergessenes Erinnern.

Zum Gedenken an lesbische Frauen und Mädchen im Konzentrationslager Ravensbrück

Von Margot Papenheim

Am 5. Juli 2022 ist Bettina Dziggel gestorben. Ich kannte sie nicht persönlich, die Überschrift aus der Berliner Zeitung war mir im Internet ins Auge gesprungen: „Nachruf auf DDR-Aktivistin Bettina Dziggel: Leben für die Freundschaft“.1 Schnell wurde mir klar, dass ich diese Frau kurz zuvor doch schon einmal gesehen und gehört hatte – am 1. Mai in der Gedenkstätte Ravensbrück, beim ersten offiziellen Gedenken an die im ehemaligen Frauenkonzentrationslager verfolgten und ermordeten lesbischen Frauen und Mädchen.2

Die Gedenkfeier ist aber schon das Ende dieser Geschichte. Von ihrem Anfang erzähle ich noch, will sie jedoch zunächst in einen größeren Kontext einbetten. Denn sie ist exemplarisch. Exemplarisch für lange vergessenes, genauer: verdrängtes Erinnern. Es war und ist bis heute schon schwer genug, gegen alle Widerstände an die Verfolgung und Ermordung von sechs Millionen europäischer Jüdinnen und Juden in der Schoah zu erinnern. Die in dieser Zeit verfolgten und ermordeten lesbischen Frauen und Mädchen stehen – auch – für noch länger abgewehrtes Erinnern an andere Opfergruppen.

Der lange Kampf um die Wahrheit
Da ist die Geschichte der Sinti und Roma, Jana Mechelhoff-Herezi hat im letzten Jahr hier daran erinnert. Bis zur Anerkennung dieses Genozids 1982 durch Helmut Schmidt hatte „die Verfolgung und Ermordung der europäischen Rom*nja und Sinti*ze weder in Politik noch in Gedenken oder in historischer Forschung einen Platz. Den Überlebenden wurde jahrzehntelang Entschädigung verweigert. Es ist wichtig (…), dass sich die BRD mit dem 2012 eröffneten ‚Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas‘ symbolisch zur Verantwortung für diesen Völkermord bekennt. Am Fortbestehen des Rassismus gegen Sinti*ze und Rom*nja hat sich jedoch nichts geändert. Auch ist der Völkermord nicht hinreichend bekannt.“3 Ich dachte lange, ich wüsste viel über den Holocaust. Aber ich musste buchstäblich erst über eine Bordsteinkante vor der Gedenkstätte Zwangslager Berlin-Marzahn4 stolpern, um auf das Schicksal dieser Menschen aufmerksam zu werden.5

Und die Geschichte der schwulen Männer und ihr Kampf um die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus:6 Seit 1872 stellte der § 175 homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe, 1935 wurde er noch einmal verschärft. Circa 500.000 schwule Männer wurden zwischen 1935 und 1945 verurteilt, etwa 10.000 von ihnen in Konzentrationslagern inhaftiert. Und auch danach war es längst nicht „vorbei“. In der BRD galt der § 175 StGB weiter, ab 1969 in liberalisierter Form. In der DDR war der analoge § 151, ebenfalls zuvor liberalisiert, im Juni 1989 ganz aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden, in Westdeutschland erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung zwischen Ost und West. Im Dezember 2000 hat der Bundestag die nationalsozialistische Verfolgung dieser Opfergruppe verurteilt und die Rehabilitierung der Männer mit dem rosa Winkel beschlossen – und weitere 17 Jahre später auch die der etwa 50.000 Männer, die nach 1945 verurteilt worden sind. 1984 wurde im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen die erste Gedenktafel angebracht.7 „Totgeschlagen. Totgeschwiegen. Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus“ – gleichlautende Tafeln kamen in weiteren Gedenkstätten hinzu.8 In Auschwitz ist bis heute kein offizielles Gedenken dieser Opfer möglich.

Da sind die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde. Erst 2014 wurde eine offizielle Informations- und Gedenkstätte in der Tiergartenstraße 4 in Berlin eröffnet. Von dort aus hatte die damalige „Zentraldienststelle T4“ die systematische Ermordung von Patient*innen aus Heil- und Pflegeanstalten im Deutschen Reich organisiert.9 Weitere Opfergruppen wie die als „asozial“ und „kriminell“ gesellschaftlich aus- und in den Konzentrationslagern einsortierten Menschen sind bis heute weit davon entfernt, als Opfer anerkannt, rehabilitiert oder gar entschädigt zu werden. Ende 2019 sprachen sich vier Fraktionen im Deutschen Bundestag dafür aus, „dem Schicksal der sogenannten ‚Asozialen‘ und ‚Berufsverbrecher‘ im öffentlichen Bewusstsein und dem staatlichen Gedenken mehr Raum einzuräumen und die wissenschaftliche Erforschung ihrer Verfolgung zu intensivieren. Zudem sollen die Möglichkeiten für Entschädigungen verbessert werden. Die AfD-Fraktion lehnt eine pauschale Rehabilitierung und Anerkennung als NS-Opfer ab und plädiert stattdessen für Einzelfallüberprüfungen.“10 Dazu sei angemerkt: Da Kinder und Jugendliche wohl eher nicht als „asozial“oder „schwerkriminell“ verurteilt wurden, dürften die jüngsten Überlebenden heute etwa 97 Jahre alt sein. Im Jahr darauf beauftragte der Bundestag11 die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, eine Ausstellung vorzubereiten; ein Teil des Projekts ist die Website „Die Verleugneten“ – noch im Aufbau, aber seit Juni 2022 online.12


Lesben unter schwarzen, grünen, roten Winkeln
Inhaftierte lesbische Frauen wurden im Konzentrationslager nicht mit dem rosa Winkel der schwulen Männer markiert, sondern in vielen Fällen als „asozial“ oder „kriminell“ geführt und daher mit dem schwarzen oder grünen Winkel gekennzeichnet.13 In der Tat betraf der § 175 in Deutschland, anders als in Österreich, ausschließlich schwule Männer. Gleichwohl wurden sie im Nationalsozialismus – auch strafrechtlich – verfolgt. Auch wenn kein Gesetz lesbische Aktivitäten verbot, konnten sie verurteilt werden, etwa wegen Handlungen, die „nach dem gesunden Volksempfinden“ Bestrafung verdienten, oder, bei wechselnden Geschlechtspartnerinnen, wegen „gewerbsmäßiger Unzucht“.14


Eine von ihnen war Henny Schermann.15 1912 in einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren, wurde sie im Januar 1940 verhaftet und am 1. März in Ravensbrück eingeliefert. Drei Monate später verurteilte das Amtsgericht Frankfurt sie wegen „Vergehen gegen das Gesetz vom 17.8.1983“, nach dem jüdische Frauen ihrem Vornamen „Sara“, jüdische Männer „Israel“ hinzufügen mussten, zu zehn Tagen Haft. Möglicherweise war das der Grund für ihre Verhaftung gewesen; jedenfalls wurde sie in Ravensbrück nicht als „Jüdin“, sondern mit dem roten Winkel der „Politischen“ markiert. Nach Verbüßen der Haftstrafe im Gerichtsgefängnis Prenzlau wurde sie nach Ravensbrück zurückgebracht. Ende 1941 geriet sie in die erste Mordaktion der „Aktion 14f13“ – der im Nazijargon so genannten „Sonderbehandlung“ von KZ-Häftlingen, die als „krank“, „alt“ oder „nicht mehr arbeitsfähig“ selektiert und ermordet wurden.16 „Triebhafte Lesbierin, verkehrte nur in solchen Lokalen. Vermied den Namen ‚Sara‘. Staatenlose Jüdin“ hat der für die Selektion verantwortliche Arzt und Psychiater Friedrich Mennecke auf der Rückseite ihres Haftfotos vermerkt. Nach offiziellen Angaben verstarb Henny Schermann am 30. April 1942 im Lager Ravensbrück. Vermutlich ist sie, zusammen mit etwa 1.600 anderen Frauen, zwischen Februar und April 1942 in der „Heil- und Pflegeanstalt“ Bernburg vergast worden.

Die ganze Verachtung der Anhänger*innen der nationalsozialistischen Ideologie für 
„solche“ Frauen zeigt eine Notiz des ehemaligen SS-Obersturmbannführers und Kommandanten von Auschwitz Rudolf Höß in seinem 1947 verfassten autobiografischen Bericht: „Ähnlich der Homosexualität in den Männerlagern grassierte im FL [Frauenlager] die Seuche der lesbischen Liebe. Auch die stärksten Strafen, auch die Einweisung in die Strafkompanie tat dem nicht Einhalt.“17 Diese Sicht teilten auch Leidensgefährtinnen. „Die lesbische Liebe verbreitete sich wie eine Epidemie. (…) Es war wie eine Seuche, wie ein Brand, wie eine Leidenschaft“, so etwa Wanda Poltawska gleich nach ihrer Rückkehr über ihre Hafterfahrungen in Ravensbrück.18  Frauen liebende Frauen gab es natürlich auch innerhalb anderer Opfergruppen wie Jüdinnen, Polinnen, Französinnen, Kommunistinnen. Das nicht wahrzunehmen, zu verdrängen und zu verleugnen war im Konzentrationslager selbst gang und gäbe. Lesben, das sind nicht „wir“, das sind, wenn es überhaupt Frauen sind, kranke und gefährliche, widerliche Frauen, die nichts mit uns zu tun haben und mit denen wir nichts zu tun haben wollen – an dieser Lesart hielten viele Mithäftlinge auch nach der Befreiung, zum Teil ihr Leben lang, fest.

Ein Kranz zum Gedenken
Wenig überraschend war es daher hoch umstritten, ob der lesbischen Opfer des Natio
nalsozialismus überhaupt, und wenn ja, in welcher Form gedacht werden kann oder sollte. Es begann damit, dass einige Frauen es einfach taten. Und damit bin ich beim Anfang der Geschichte. Bettina Dziggel gehörte zu einer Gruppe von Frauen aus Ost-Berlin, die 1984 erstmals versuchten, mit einer Kranzniederlegung der lesbischen Häftlinge in Ravensbrück öffentlich zu gedenken.19 Insa Eschebach, langjährige Leiterin der Gedenkstätte, beschreibt, was dann passierte: „„Seither wurde, wie aus Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR hervorgeht, der „Personenzusammenschluss ‚Lesben in der Kirche – Arbeitskreis Homosexuelle Selbsthilfe‘ der Gethsemane Gemeinde Berlin scharf beobachtet: Neue Kränze und Gebinde sollten „nach der Abfahrt der Lesben […] über den relevanten Kranz gelegt“ und ihre Widmungen aus dem Besucherbuch entfernt werden, um so den Akt der Totenehrung ungeschehen zu machen.““20


2014 wurde in Ravensbrück eine Tafel enthüllt, die an die schwulen Männer erinnert, die „im KZ Ravensbrück inhaftiert, geschunden und ermordet wurden“. Ursprünglich sollte daneben eine zweite Tafel zum Gedenken der inhaftierten lesbischen Frauen angebracht werden. Stattdessen begannen Jahre der, wie Eschebach sie nennt, „kontroversen und qualvollen Debatten der Gremien“. Waren Lesben überhaupt „verfolgt“ worden? Könnte, sollte, durfte ihrer an dieser Stelle gedacht werden? Wenn ja, was sollte dazu geschrieben stehen? Eine Initiative „Autonome feministische FrauenLesben aus Deutschland und Österreich“ startete die zweite Welle „einfach tun“21 und legte am 19. April 2015, dem 70. Jahrestag der Befreiung des Frauen-KZ Ravensbrück, eine aus Ton gefertigte Kugel nieder. Die Inschrift lautete: „In Gedenken und zur Sichtbarmachung der lesbischen Frauen und Mädchen im FKL Ravensbrück und Uckermark. Sie wurden als Verrückte, Widerständige, Asoziale und aus anderen Gründen verfolgt und ermordet.“


Aber! die Niederlegung der Gedenkkugel war nicht bei den zuständigen Gremien beantragt worden. Also wurde sie entfernt und im Sekretariat der Gedenkstätte aufbewahrt, während 
die Initiatorinnen und ihre inzwischen zahlreichen Unterstützer*innen um einen offiziellen Antrag gebeten waren. Im Oktober 2020 war es soweit – gemeinsam beantragten sie bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, „in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Zeichen der Erinnerung an die dort inhaftierten lesbischen Frauen zu errichten“.22 Die Inschrift sollte nunmehr lauten: In Gedenken aller lesbischen Frauen und Mädchen im Frauen-KZ Ravensbrück und Uckermark. / Sie wurden verfolgt, inhaftiert, auch ermordet. / Ihr seid nicht vergessen.


Nach Zustimmung der Stiftung konnte am 1. Mai 2022, neben anderen Gedenkveranstaltungen zum 77. Jahrestag der Befreiung, das erste offizielle Gedenken in Ravensbrück stattfinden. Zu den etwa 250 Teilnehmer*innen sprach auch Bettina Dziggel. Gewiss eine erfahrende Rednerin, aber jetzt war sie, so jedenfalls mein Eindruck, so aufgeregt, dass es keine sehr flüssige Rede wurde. Und es lag wohl nicht nur an der schlechten Qualität des Lautsprechers, dass ich nicht alles verstand, was sie sagte – 38 Jahre, nachdem sie dort zum ersten Mal einen Kranz niedergelegt hatte.

Übrigens wurde am 1. Mai doch keine Tonkugel niedergelegt. Geformt und gebrannt war sie, dann aber beim Trocknen zerborsten. Irgendwie symbolträchtig, dachte ich. Als hätten die Spannungen all der ausgefochtenen und ausgehaltenen Konflikte noch in der Luft gelegen und die Kugel zerplatzen lassen. Als Platzhalterin liegt eine Glasscheibe mit identischer Aufschrift zwischen zwei Bäumen. Vielleicht erzählt sie mehr noch als eine Tonkugel von der Zerbrechlichkeit und Antastbarkeit menschlichen Lebens durch Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung? Trotzdem gut zu wissen, dass die Kugel bald ihren Platz einnehmen wird.

Nicht für immer vergessen
Lange wurden lesbische Frauen nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus gesehen. Nicht von der Mehrheit der Gesellschaft, die schon damals nichts gesehen, gehört und gewusst hatte und sich erst viel später mehr oder weniger widerwillig die Augen öffnen ließ. Von vielen ihrer Mitgefangenen nicht, und auch nicht von Historiker*innen, von für Entschädigung zuständigen Verwaltungsbeamt*innen und denjenigen, die für unsere Erinnerungskultur zuständig sind. Oft sorgten sie, auch „danach“ noch, sogar selbst dafür, nicht gesehen zu werden. Denn es war immer noch gefährlich, als „eine von denen“ erkannt zu werden.

Und doch bleiben sie nicht für immer vergessen – dank der Vielen, die sich gegen alle Widerstände für ein würdiges Gedenken eingesetzt haben. Und dank ehemaliger Leidensgefährt*innen, die erkannten, dass es Unrecht war, sie zu vergessen. Ester Bejarano, die zusammen mit Anita Lasker Wallfisch im Mädchenorchester von Auschwitz um ihr Überleben gespielt hatte, schrieb zum Geleit des Buchs „Erinnern in Auschwitz auch an sexuelle Minderheiten“: „Es waren die Nazis, die Menschen in ‚unterschiedlich wertvolle‘ Kinder, Frauen und Männer klassifizierten. (…) Nach der Befreiung 1945 riefen wir Überlebenden alle ‚Nie wieder!‘ (…) Aber ein aufrichtiges und umfassendes Erinnern an die homosexuellen Frauen und Männer, die damals litten und starben, fehlt noch immer und ist dringend nötig – sowohl im Deutschen Bundestag am Holocaust-Gedenktag als auch in der Gedenkstätte Auschwitz.“23 Esther Bejarano ist 2021 verstorben, aber immerhin der erste Teil ihrer Mahnung hat endlich Gehör gefunden: Am 27. Januar 2023 wird in der Gedenkstunde des Deutschen Bundestags für die Opfer des Nationalsozialismus erstmals insbesondere der verfolgten und ermordeten Lesben, Schwulen und Angehörigen anderer sexueller Minderheiten gedacht werden.


In einer Zeit, in der manche schamlos öffentlich von „Schuldkult“ schwadronieren, wenn von Verantwortung aus Geschichte zu reden wäre, und von der NS-Zeit als „Fliegenschiss in der deutschen Geschichte“, ist die Mahnung Theodor W. Adornos von 1963 bedrückend aktuell: „Die Ermordeten sollen nicht noch um das Einzige betrogen werden, was unsere Ohnmacht ihnen schenken kann – das Gedächtnis.“ Es ist und bleibt wichtig, vergessenes Erinnern wieder wachzurufen.

Anmerkungen
1) Nachruf von Sophie Krüger vom 12.07.2022; Download unter https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/nachruf-auf-ddr-lesben-aktivistin-bettina-dziggel-leben-fuer-die-freundschaft-li.245970.
2) Informationen unter www.ravensbrueck-sbg.de
3) Jana Mechelhoff-Herezi: Überleben – weiter-
leben – allen Widerständen zum Trotz, in: leicht&SINN 1-2021, 31-37; online zugänglich unter leicht-und-sinn.de/ueberleben-weiter-leben-
allen-widerstaenden-zum-trotz/
4) Auf dem Gelände am heutigen Otto-Rosenberg-Platz befand sich zwischen 1936 und 1945 ein nationalsozialistisches Zwangslager für Sinti und 
Roma. Vgl. www.gedenkstaette-zwangslager-marzahn.de
5) Siehe dazu u.a. auch Joanna Talewicz-Kwiatkowska: „Es ist an der Zeit“. Engagement für ein Erinnern an Roma und Sinti in Auschwitz, in: Joanna 
Ostrowska, Joanna Talewicz-Kwiatkowska, Lutz von Dijk (Hgg.): Erinnern in Auschwitz auch an sexuelle Minderheiten, Berlin (Querverlag) 2020, 39-48
6) Zum Folgenden vergleiche insbesondere Daniel Baranowski: Magnus Hirschfelds Kampf gegen den § 175 bis zur Anerkennung und Entschädigung des Unrechts an § 175-Opfern bis heute, in: Erinnern in Auschwitz, 206-210, sowie Biografische Informationen zu § 175-Häftlingen im KL Auschwitz, ebd. 212ff
7) RosaWinkelGedenkbuch.de
8) Siehe: Liste der Denkmäler für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus – Wikipedia
9) Vgl. Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde – Wikipedia
10) Link: Deutscher Bundestag – Experten: „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer anerkennen
11) www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw07-de-ns-verfolgte-680750; vgl. auch die Antwort der damaligen Bundesregierung auf eine Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses: https://dserver.bundestag.de/btd/19/313/ 931386.pdf
12) www.stiftung-denkmal.de/ausstellung/die-verleugneten/
13) Das hier zu lesbischen Frauen Gesagte galt im Übrigen auch für transsexuelle Personen und Personen anderer sexueller Minderheiten.
14) Vgl. Martin Lücke, Die Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. Forschungsdebatten zu Gedenkinitiativen am Beispiel des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück [ZFG 70, (2022) 5]; online zugänglich unter: www.lsvd.de/media/doc/6919/zfg_5_2022_luecke_verfolgung_lesben.pdf
15) Die Informationen sind Claudia Schoppmann zu verdanken. Vgl. i.F.: Dies., Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann. Vier Porträts, in: Insa Eschebach (Hg.), Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus, Forschungsbeiträge und Materialien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Bd. 6, Berlin (Metropol Verlag) 22016, 97-111, bes. 108ff
16) Zu den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden siehe die Infoseite der Stiftung Denkmal unter www.t4-denkmal.de
17) Zitiert nach Insa Eschebach: Homophobie, Homosexualität und Konkurrenz der Erinnerungen im Kontext der Gedenkstätte Ravensbrück, in: Erinnern in Auschwitz, 49-60, S. 49; vgl. auch Claudia Schoppmann: „Diese Art von Liebe“. Beschreibungen lesbischen Verhaltens in Auschwitz und deren zeitgeschichtlicher Kontext, ebd. 74-82, und Joanna Ostrowska: „Solche Berichte interessierten mich nie“. Lesbische Frauen in Erinnerungen ehemaliger weiblicher Häftlinge des KZ Auschwitz, ebd. 83-100
18) Ebd. S. 49
19) Hierzu und im Folgenden siehe: Insa Eschebach (wie Anm. 17)
20) Ebd., 52f
21) Vgl. insbesondere Insa Eschebach (wie Anm. 17) und Gabriele Kämper, Carola Sachse: „Eine Kugel eckt an“. Von den Widerständen, der lesbischen Häftlinge im Konzentrationslager Ravensbrück zu gedenken, in: Sabine Arend, Petra Frank (Hgg.): Ravensbrück denken. Gedenk- und Erinnerungskultur im Spannungsfeld von Gegenwart und Zukunft, 235-241
22) Zitiert aus: Gemeinsamer Antrag: Gedenkkugel für Ravensbrück – BUNDESSTIFTUNG MAGNUS HIRSCHFELD (mh-stiftung.de)
23) Wie Anm. 5, ebd. 9

Ausgabenarchiv
Sie suchen eine Ausgabe?
Hier entlang
Suche
Sie suchen einen Artikel?
hier entlang