Ausgabe 1 / 2021 Artikel von Benedikt Kern

Nach dem guten Leben greifen

Kirchenasyl als gelebte Solidarität statt Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung

Von Benedikt Kern


[ 2017 wurde in der ahzw/leicht&SINN das letzte Mal über das Kirchenasyl berichtet. Damals wurde die Charta der neuen „Sanctuary-Bewegung“ in Europa beschlossen und vorgestellt. Und was hat sich seit dem getan? Wie sieht es heute um den europäischen Umgang mit Schutzsuchenden und Schutzgewährenden aus? ]

Wenn Geflüchtete nach einer meist lebensgefährlichen Flucht in Europa ankommen, droht ihnen oft eine Abschiebung ins erneute Elend. Mit dem Kirchenasyl setzen sich engagierte Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften dafür ein, dass Abschiebungen gestoppt werden und die Betroffenen zu ihrem Recht kommen können. Diese Menschenrechtspraxis ist gerade angesichts einer zunehmend restriktiven Migrationspolitik immer wichtiger – zugleich ist sie auch umkämpft.
Europa, eine tödliche Festung – immer noch
Die Zahl der Toten auf Ihrer Flucht über das Mittelmeer liegt über 1.000 im Jahr 2020. Seit 2014 sind es geschätzt 20.000 Menschen, die ihr Leben an den europäischen Außengrenzen lassen mussten. Diese Toten sind keine Opfer einer Tragödie, sie sind einkalkuliert. Denn statt legale Einreisemöglichkeiten zu schaffen, rüstet die EU weiter auf, kriminalisiert und behindert die zivile Seerettung, organisiert illegale Pushbacks und investiert in ein „Migrationsmanagement“, das Flüchtende möglichst schon in Westafrika und im Nahen Osten festsetzen soll.

Der „New Pact on Migration and Asylum“ der EU-Kommission sieht vor, dass an den Außengrenzen neue Flüchtlingslager unter europäischer Flagge entstehen. Dort werden Geflüchtete festgesetzt, in Grenzverfahren aussortiert und direkt wieder abgeschoben, anstatt Schutzsuchende aufzunehmen. Die griechisch-türkische Landgrenze, die ungarische und die kroatische EU-Außengrenzen sind bereits jetzt systematisch abgeriegelt, Schutzsuchende sitzen unter Lebensgefahr in Bosnien im Winter fest und in ähnlicher Weise wird die Seegrenze von Griechenland zur Türkei abgeriegelt. Das Lager Moria auf der Insel Lebos hat zwar europaweit für Schlagzeilen gesorgt, verändert hat sich jedoch nichts.

Deals mit undemokratischen Staaten spielen zunehmend eine wichtige Rolle, um die Festung Europa effektiv abzusichern – wohlwissend um die Verzweiflung derer, die sich in immer tödlichere Gefahren bringen, um ihr Leben nach Europa zu retten.

Abschottung, Ausgrenzung, Abschiebung
Doch auch im Innern Europas, in der Bundesrepublik Deutschland, sieht es düster aus: Die Fortentwicklung der Asylgesetzgebung ist spätestens seit dem Asylkompromiss von 1993, vor allem aber mit den Asylgesetzpaketen 2015 eine bittere Geschichte aus Verschärfungen und Abbau von Grundrechten. Die verpflichtende Unterbringung in Lagern (Ankerzentren in Bayern, Zentrale Unterbringungseinrichtungen in NRW etc.) wurde flächendeckend zu einem Instrument der Isolation und organisierten Inhumanität. In diesen Lagern sind Menschen von der Zivilbevölkerung getrennt, Kinder werden nicht beschult, es gibt keine Erlaubnis zur lebenssichernden Erwerbsarbeit, die medizinische Versorgung ist auf ein Mindestmaß beschränkt, es gibt keine Privatsphäre, in der Corona-Krise wurden oftmals hunderte Menschen in wochenlanger Quarantäne gehalten. Hinzu kommt, dass der Zugang zu einem Aufenthaltsstatus und zur Erfüllung gesundheitlicher Schutzgründe weiter erschwert wird, und so vieles mehr. Ebenso wurde die Zahl innereuropäischer Abschiebungen im sogenannten Dublin-Verfahren vorangetrieben: Dies hat zur Folge, dass vor allem die Staaten an der EU-Außengrenze die Asylverfahren durchführen müssen – oftmals unter miserablen Bedingungen.

Wenn Innenminister Seehofer hinsichtlich der sinkenden Asylzahlen (in 2020 um 31 %)1 stolz behauptet, der Rückgang belege, dass „wir auf dem richtigen Weg“ seien und dass „unsere Maßnahmen zur Steuerung der Migration wirken“2, ist das angesichts dieser Entrechtungspolitik zynisch. Die maßgeblichen Kriterien auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene im Umgang mit Geflüchteten sind deshalb auf drei Begriffe zu bringen: Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung.

Diese Analyse ist ebenso schockierend, wie sie für Geflüchtete entmutigend ist. Es wird offenbar, worum es in diesem protektionistischen Europa geht: Die Wahrung der gegenwärtigen globalen kapitalistischen Ungleichheits- und Ausbeutungsverhältnisse und eine effektive Migrationsverhinderung für diejenigen, die hier nicht als Humankapital verwertbar sind.

Von einem christlichen Standpunkt aus wird deutlich: Ein Weiter-so ist unmöglich.

Prophetisch Christ*in-Sein
Angesichts dieser menschenrechtlichen Katastrophe stellen sich für Christ*innen deshalb die Fragen: Was für eine solidarische Praxis hier gefragt ist? Wie können die Kirchen dazu beitragen, dass Menschen zu ihrem Recht kommen? Und welchen Anspruch und welche ermutigende Perspektive liegen für uns in unseren biblischen Traditionen?

Zunächst erscheint es wichtig für Christ*-innen, den Blick mit einem „Mut zur Wirklichkeit“ auf die Verhältnisse zu richten und zu sehen was ist – die Augen eben nicht zu verschließen oder die strukturelle Gewalttätigkeit gegenüber Geflüchteten zu relativieren. Eine Schulung dieses Blickes sind beispielsweise die biblischen Prophetenbücher: Dort zeigen sich Menschen, die Ungerechtigkeiten sehr genau wahrnehmen, diese vor dem Hintergrund der Verheißung Gottes auf ein gutes Leben Israels beurteilen und schließlich schonungslose Kritik üben und dabei an die Verheißungen und die Möglichkeiten einer anderen, lebenswerten Welt erinnern. Dafür machen sich die biblischen Prophet*innen alles andere als beliebt, sie sprechen aus einer marginalen Position und dennoch sind sie unverzichtbar.

Christliche Praxis bedeutet heute um so mehr, sich dieser prophetischen Wurzeln zu vergewissern, daraus gemeinschaftlich zur Solidarität anzustiften und das mit beiden Beinen auf dem Boden dieser Welt stehende Reich Gottes als eine solche neue Form menschlichen Zusammenlebens offenzuhalten. Gerade dann, wenn so vieles gegen die Realisierbarkeit dieser Vision zu sprechen scheint.

Kirchenasyl als Menschenrechtspraxis
Eine solche prophetische Praxis ist vielleicht die des Kirchenasyls. Denn damit stellen Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften sich der strukturellen Gewalt an Flüchtlingen entgegen. Indem sie versuchen, diese vor Abschiebungen zu schützen, reagieren sie auf die rassistischen und chauvinistischen Bedingungen, in denen Geflüchtete sich in Europa befinden.

Das Kirchenasyl ist ein zeitlich begrenzter Schutz vor Abschiebung, das es in der heutigen Form seit 1983 in Deutschland und länger in anderen Ländern gibt. Kirchenasyle können Leben retten, innerhalb der Kirchen Akzente setzen und zu politischen Positionierungen herausfordern. Viele Kirchenasyl gewährende Gemeinden erfahren durch diese Praxis auch Stärkung und finden eine Neuorientierung in ihrem gemeindlichen Selbstverständnis.

Für das Kirchenasyl gibt es keine rechtliche Regelung, auch wenn es seit 2015 Absprachen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen über eine Verfahrensweise in Kirchenasylfällen gibt. In seinem Ursprung wurde das Kirchenasyl von einigen bewusst immer auch als ein Regelübertritt durch Gemeinden verstanden. Ein Akt zivilen Ungehorsams ist das Kirchenasyl, wenn eine Kirchengemeinde Asyl gewährt, obwohl eine Abschiebung formal korrekt wäre, bei der jedoch humanitäre und ethische Gesichtspunkte nicht beachtet wurden. In manchen Fällen wird Grundrecht dadurch zugänglich, dass Gesetze, die dem Recht entgegenstehen, dispensiert werden. Denn jedes Gesetz muss sich daran messen lassen, ob es neues Leid hervorbringt für diejenigen, die am stärksten des schützenden Rechts bedürfen.

Wenn Christ*innen anderen Menschen einen Schutzraum bieten, ist das einerseits konkretes Solidaritätshandeln mit den Betroffenen, ein letztes Mittel für eine Perspektive. Andererseits verweist jedes Kirchenasyl prophetisch auf die entmenschlichenden Ursachen, die eine solche Praxis erst notwendig machen: Gäbe es uneingeschränkten Schutz für Geflüchtete, bräuchte es kein Asyl in der Kirche. Jeder Einzelfall ist eine exemplarische Handllung: Ein vor dem Gewissen und der biblischen Tradition begründeter prophetischer Einspruch gegen diese Gewalthandlung in der Öffentlichkeit, der so auf die größere Problematik verweist.

Die bundesweit ca. 300 laufenden Kirchenasyle mit 500 Personen werden die Abschiebepraxis der EU nicht allein lösen, dennoch ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Kirchen nicht einverstanden sind mit behördlicher Gewalt. So wird Solidarität nicht nur in Weihnachtspredigten bekannt, sondern sie wird praktisch – auch wenn dies mit Konflikten mit den staatlichen Stellen sowie politischen Akteur*innen einhergehen kann. So zum Beispiel im Gerichtsverfahren gegen die Benediktinerinnen-Äbtissin Mutter Mechthild Thürmer aus Kirchschletten, die wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch Kirchenasyle angeklagt ist. Auch gegen Pfarrer*innen im Hunsrück wurde 2018 ermittelt, weil sie Kirchenasyl gewähren. Die Delegitimierung der Praxis des Kirchenasyls ist damit eine politische Entscheidung zur Verhinderung und Sanktion humanitärer Praxis. Solche Beispiele sind natürlich Einzelfälle. Sie zeigen jedoch auf, dass das Kirchenasyl immer wieder den Finger in die Wunden legt und für den Staat herausfordernd ist. Abschottung, Ausgrenzung, Abschiebungen sind kein Zufallsprodukt, sondern Ergebnis politischer Entscheidungen und dann ist Kirchenasyl Widerspruch gegen staatliche Gewalthandlungen. Darin wird die prophetische Dimension einmal mehr deutlich.

Kirchengemeinden, die Asyl gewähren, bezeugen ihre Solidarität mit denen, die eines selbstbestimmten Lebens beraubt und entrechtet werden. Betroffene werden unterstützt, an dem Willen nach einem selbstbestimmten Leben in Würde und in Gleichheit festzuhalten. Da jede Abschiebung ein Eingriff in die legitime Autonomie von Menschen ist, erst recht von jenen, denen an bestimmten Orten besondere Härten drohen, ist das Kirchenasyl eine notwendige Menschenrechtspraxis. Diese trägt dazu bei, dass Menschen ihren Aufenthaltsort eigenständig bestimmen können, da dies ihr Menschsein mit ausmacht Insofern sind Menschen im Kirchenasyl nicht widerspruchslos einem äußeren Zugriff überlassen, sondern sie können Subjekte ihres eigenen Handelns bleiben.

Das gute Leben statt nur die Sicherung des Überlebens
Wenn im Kirchenasyl der Schutz der Einzelnen erreicht werden kann, ist das nur eine der notwendigen Voraussetzung, um Perspektiven für geflüchtete Menschen zu eröffnen. Zugleich verweist dies auf das Ganze: Die Situation Geflüchteter ist nicht einfach nur individuell tragisch, sondern es gibt menschengemachte Ursachen dieses Leids, das Tausende betrifft.

Wenn die Möglichkeiten des eigenen Handelns auch begrenzt sind, so ist es für Christ*innen doch fundamental wichtig, den Blick auf das, was das Gegenwärtige übersteigt, wach zu halten: Dass es nicht nur um das Überleben der Einzelnen gehen kann, sondern dass gesellschaftliche Grundlagen für das gute Leben in Fülle aller geschaffen werden. Diese Perspektive zeigt, dass unsere Welt nicht alternativlos ist –eine Hoffnung wider alle Hoffnungslosigkeit, als ein Glaube daran, dass ein solches gutes Leben möglich ist für alle und nicht nur wenige. Das ist vielleicht die größte Herausforderung für uns alle in dieser Zeit der Corona-Krise, der Klimakatastrophe und der organisierten Inhumanität an den EU-Außengrenzen und innerhalb Europas – an der Hoffnung festzuhalten.

Dieses Hoffnungsperspektive kann durch die Erfahrung des Kirchenasyls geweckt, gestärkt und weitergetragen werden. Und dafür braucht es mutiges, prophetisches und gemeinschaftliches Handeln, das die Verhältnisse auf den Kopf stellt – ganz so wie es im Lukas-Evangelium von Maria widerständig besungen wird: Die Mächtigen vom Thron zu stürzen, die Niedrigen zu erhöhen, die Hungernden reich zu beschenken und die Reichen leer ausgehen zu lassen.

Zahlen
Kirchenasyl in seiner heutigen Form etablierte sich in den 1980er Jahren als Gemeindepraxis, staatlich zumeist respektiert und akzeptiert. 2015 forderten Innenministerium und BAMF einen formalisierten Rahmen für das Kirchenasyl. Dieser hat allerdings keinen rechtsbindenden Charakter und ist nicht im Asylrecht verankert, sondern stellt eine Vereinbarung zwischen Kirchen und staatlichen Stellen dar. Seitdem gibt es kirchliche Ansprechpartner*innen und in jedem Kirchenasylfall muss ein Härtefalldossier beim BAMF eingereicht werden.

2018 schränkte die Innenministerkonferenz den Handlungsspielraum der Kirchen weiter ein. Bspw. wurden die zu überbrückenden Fristen in Dublin-Fällen bis zur Unzulässigkeit der Abschiebung von 6 auf 18 Monate verlängert. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, dass das BAMF die Überstellungsfrist im Kirchenasyl nicht verlängern darf. Die in einem Selbstrevisionsverfahren des BAMF geprüften Härtefalldossiers werden mittlerweile in 98% abgelehnt, sodass es im Kirchenasyl allein um die Fristüberbrückung geht – die schließlich in nahezu allen Fällen erreicht werden kann und an die sich eine Bleibeperspektive anschließt. Mit dem Kirchenasyl können somit sehr effektiv Menschen vor Abschiebung geschützt werden. Bundesweit gibt es 295 aktiven Kirchenasyle mit mindestens 508 Personen, davon sind etwa 103 Kinder. 279 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle(Stand 27.01.2021). In NRW sind im letzten Jahr 97% aller Kirchenasyle mit einer positiven Bleibeperspektive oder einer Übernahme ins nationale Asylverfahren beendet worden.

Anmerkungen
1 Die Hauptherkunftsländer in 2020 waren Syrien (36.433 Erstanträge), Afghanistan (9.901) und der Irak (9.846). Allein diese drei Kriegs- und Krisenstaaten machten weit mehr als die Hälfte aller registrierten Asylerstanträge aus (54,7%); Syrien war für mehr als ein Drittel (35,5%) verantwortlich. Mit der Türkei, dem Iran, Somalia, Nigeria und Eritrea sind weitere Staaten unter den Top 10 der Hauptherkunftsländer zu finden, in denen gravierende Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Vgl. https://www.proasyl.de/news/asylzahlen-2020-zeigen-deutschland-hat-platz/
2 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/01/asylzahlen-jahr-2020.html

Benedikt Kern ist katholischer Theologe und arbeitet im befreiungstheologisch orientierten Institut für Theologie und Politik in Münster. Er zusammen mit dem Ökumeni- schen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW berät er von Abschiebung bedrohte Geflüchtete und Kirchengemeinden. 2019 wurde die Arbeit mit dem Papst Johannes XXIII.-Preis ausgezeichnet.

Für die Arbeit in der Gruppe

Zeit / circa 90 min
von Frauke Petersen

[ In der ahzw 4/2013 hat Petra Albert anhand eines Fallbeispiels die Möglichkeiten aufgezeigt, wie in einer Gemeinde Kirchenasyl besprochen und angeregt werden kann. Wenn Sie darüber hinaus Interesse an der Verwirklichung von Kirchenasyl haben, stehen auf kirchenasyl.de und itpol.de Ansprechpersonen und Hinweise zur Verfügung. ]

Um den Artikel von Benedikt Kern zu vertiefen und zu transformieren, bietet es sich an, mit einer Aktivierungsaufgabe einzusteigen. [ ca. 30 Minuten ]

Begonnen wird damit, dass alle Gruppenmitglieder Kerns Text für sich einmal lesen. Fragen, die hierbei aufkommen, speichern die Teilnehmenden erstmal für später. Nach der Lektüre werden die TN eingeladen, thematische Schlaglichter einzubringen (bspw. auf einer Flipchart oder über die Whiteboard-Funktion von Zoom). Durch diese Brainstorming-Übung ergibt sich von selbst, wo der Gesprächsbedarf der TN liegt.

Aus den Schlaglichter wird danach in der Gruppendiskussion eine strukturierte Mindmap erstellt (Flipchart, Tafel oder Online-Tools wie wisemap, xmind).

Bei der Erstellung der Mindmap könnten folgende Fragen leitend sein:
– Was ist unser Hauptthema?
– Wie hängen die einzelnen Schlaglichter mit dem Hauptthema zusammen?
– Welche Querverbindungen sehen wir?
Die Visualisierung spezifischer Inhalte nach Themen wird auch aufzeigen, wo noch Lücken und Gesprächsbedarf ist, um die Zusammenhänge zwischen den Themen zu erklären.  [30-45 Minuten]

Gibt es bspw. die Schlaglichter „Rechtsbruch“ und „Verantwortung“ wäre „ziviler Ungehorsam“ ein mögliches Bindeglied. Dies ist auch der Raum, in dem die Teilnehmenden aufgefordert sind, ihre Fragen aus der ersten Lektüre in Form von auf den Punkt gebrachten Schlaglichtern in die Mindmap einzufügen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in der Visualisierung der Lücken die Fragen der TN von selbst beantwortet werden.

Hinweis an die Leiter*innen: Besonders im digitalen Raum ist es wichtig, die Bedürfnisse der TN durch die Distanz nicht aus dem Blick zu verlieren. Bieten Sie regelmäßige Pausen an oder planen Sie Bewegungseinheiten ein.

Möglicherweise ergibt sich in der Visualisierung bereits eine rege Diskussion, es ist aber in erster Linie Verständnis das Ziel. In der Transformation wollen wir mit den Teilnehmenden darüber hinaus gehen und Antworten auf die Fragen suchen, die Benedikt Kern stellt, wenn er vom „prophetischen Christ*innen sein“ spricht. [30-45 Minuten]

– Wie gestaltet sich Krise heute für diejenigen, deren Leben schon vorher von Gewalt und Unsichtbarkeit geprägt war?
– Was heißt angesichts des Kampfes ums Überleben von geflüchteten Menschen die biblische Verheißung des guten Lebens in Fülle für alle? Ist das mehr als überleben?
– Was bedeutet das für die kirchliche Praxis und die Positionierung von Christ*innen in den Gemeinden und gegenüber der staatlichen Abschiebepraxis?
– Was bedeutet dies für mich und wo sind meine Grenzen?

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