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Ableismus

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Nicht aus Mitleid und Barmherzigkeit

Mitleid und tätige Nächstenliebe nach dem biblischen Vorbild des barmherzigen Samariters: Das waren im christlich geprägten Europa über Jahrhunderte die bestimmenden Motive der Unterstützung für Arme, Benachteiligte und auch für Menschen mit Behinderungen. Im 19. Jahrhundert erkannte der Staat seine Verantwortung. Aber erst mit dem Bundesteilhabegesetz von 2016 wurde der Bereich „Behinderung“ aus der Sozialhilfe herausgelöst. Denn Menschen mit Behinderung sind keine „Sozialhilfefälle“ und sind auch nicht Objekte wohlmeinender „fürsorglicher” Versorgung zum Ausgleich ihrer Nachteile. Sie sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Sie haben Anspruch darauf, vollumfänglich in den Genuss ihrer Freiheits- und Grundrechte zu kommen und alle diejenigen Hilfen und Unterstützung zu erhalten, die ihre gleich berechtigte Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft, die ihnen wichtig sind, ermöglichen. Staat und Zivilgesellschaft sind verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, die die Teilhabechancen fördern, und Barrieren zu beseitigen. Denn Behinderung ist kein rein individuelles Problem, sondern konstituiert sich in Wechselwirkung mit der sozialen und physischen Umwelt.
Artikel aus der Ausgabe 2/2020

Schwere Schritte

"Wer falsch lebt, wird irgendwann krank." Immer wieder erleben kranke Menschen und Menschen mit Behinderung Angehörige, Freunde und Kolleginnen als wenig hilfreich. Unheilbar? "Man muss nur wollen", ist die unterschwellige Botschaft derer, die sich so die Angst vom Leib und die Kranken außer Sichtweite halten. Denn nichts fürchten sie mehr als die Erinnerung daran, dass jederzeit alles passieren kann. Auch ihnen.
Artikel aus der Ausgabe 2/2019

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