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Tote bestatten

Die Würde des Menschen, die unseres Grundgesetz für unantastbar erklärt, gilt über den Tod hinaus. Darum haben tote Menschen ein Recht auf Bestattung. Die meisten Menschen haben Angehörige, die dafür sorgen. Bei Menschen ohne Angehörige beauftragt das Ordnungsamt ein Bestattungsinstitut damit, den Leichnam zu verbrennen und die Urne anonym zu bestatten, und zwar so kostengünstig wie möglich. Das kann in Usedom sein oder in der Pfalz, je nachdem, wo es am billigsten ist. Nur die Akten im Ordnungsamt geben Auskunft darüber, wo diese Menschen bestattet sind.
Artikel aus der Ausgabe 2/2020

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